Frage an Sylvia Kotting-Uhl von Norbert B. bezüglich Verkehr
Sehr geehrte Frau Abgeordnete Kotting-Uhl,
die Stadt Karlsruhe baut die B 36 zwischen Neureut und Mühlburg vierspurig aus. Handelt es sich bei der B 36 nicht um eine Bundesfernstraße, für deren Bau und Unterhaltung der Bund zuständig ist? Ist es dann nicht seine Aufgabe, diese Kosten zu übernehmen? Könnten Sie sich dafür einsetzen, dass diese Kosten vom Bund bezahlt werden und nicht von der Stadt Karlsruhe?
Mit freundlichen Grüßen
Norbert Bensching
Sehr geehrter Herr Bensching,
der Ausbau der B 36 zwischen Siemensallee und Sudetenstraße wird durch eine Mischfinanzierung von Bund und Stadt bewerkstelligt. Vom Gesamtaufwand in Höhe von 9.050.000EUR sollen 5.663.000EUR über das GVFG (Gemeindeverkehrsförderungsgesetz) wieder an die Stadt zurückfließen. Diese Bezuschussung des Bundes ist in erster Linie für die Verbesserung lokaler Verkehrsverhältnisse gedacht, und nicht für Fernverkehrsmaßnahmen. Der laufende Unterhalt geht jedoch zu Lasten der Stadt, so ist der derzeitige Informationsstand unserer Fraktion im Karlsruher Gemeinderat.
Die Stadt argumentiert damit, dass Feierabendstaus aufgelöst werden und dass der Ausbau zur Luftreinhaltung bestimmter Stadtteile beiträgt. Dass die B36 bei einem weiteren Ausbau Verkehrs verstärkend sein wird und sich dies auf die Schadstoffbelastung auswirkt, wird von der Stadt ebenso wenig wie die überörtliche Bedeutung der B36 thematisiert.
Die Grünen im Gemeinderat lehnen das Projekt daher nicht nur aus finanziellen Gründen ab.
Als Bundestagsabgeordnete habe über die Verwendung der für den Ausbau bestimmten Mittel keine Entscheidungsbefugnis. In Übereinstimmung mit der grünen Gemeinderatsfraktion bestärke ich sie aber gerne darin, Ihren Einfluss als Bürger geltend zu machen und die Stadt zu einem Überdenken des weiteren Ausbaus anzuhalten. So lange die Stadt selbst die Argumente für die kommunale Bedeutung des Ausbaus liefert, können zwar Zuschüsse nach dem GVFG geltend gemacht werden, der Bund kann jedoch nach bestehender Gesetzeslage nicht ausschließlich für die Finanzierung herangezogen werden.
Mit freundlichen Grüßen
Sylvia Kotting-Uhl