Frage an Sylvia Kotting-Uhl von Hadmut D. bezüglich Innere Sicherheit
Sehr geehrte Frau Kotting-Uhl,
ich möchte anfragen, welche Position Sie zur Korruption im Hochschulbereich und deren Bekämpfung haben. An der FH Konstanz und der Universität Karlsruhe sind verschiedene Fälle von Vorteilsannahme (Geldforderungen von Prüfern) aufgetreten. Während in Konstanz die Staatsanwaltschaft wenigstens einige der Fälle verfolgte, verneint die Staatsanwaltschaft Karlsruhe ein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung oder läßt die Sache verjähren. Es ist bekannt, daß bei Korruptionsfällen in der öffentlichen Verwaltung die Staatsanwaltschaft oft politisch angewiesen werden, kein Verfahren zu eröffnen. An der Uni Karlsruhe ist es außerdem wiederholt zu Unregelmäßigkeiten bei der Besetzung von Stellen gekommen. Das Wissenschaftsministerium protegiert dies aber und lehnt jede Aufklärung ab. Ämterpatronage gilt ebenfalls als Korruptionsdelikt und als Untreue.
Wie würden Sie eine effektive Bekämpfung der Korruption erreichen? Welche Änderungen an Strafgesetzbuch und Strafprozeßordnung würden Sie vornehmen, um eine Strafverfolgung von Korruptionsdelikten sicherzustellen und die Staatsanwaltschaften aus dem Dunst politischer Einflußnahme herauszuholen?
Mit freundlichen Grüßen
Hadmut Danisch
Sehr geehrter Herr Danisch,
da ich weder Juristin bin noch von den von Ihnen angesprochenen Fällen Kenntnis habe,
habe ich versucht an Informationen zu gelangen, bin aber - wohl aufgrund der Ferienzeit
- bisher nicht weiter gekommen. Um Sie nicht länger auf eine Antwort warten zu lassen,
gebe ich Ihnen jetzt eine, die sich nicht auf konkretes Wissen, sondern nur auf eine Art
Grundverständnis gründen kann.
Mir ist nicht "bekannt, dass bei Korruptionsfällen in der öffentlichen Verwaltung die
Staatsanwaltschaften oft politisch angewiesen werden, kein Verfahren zu eröffnen".
Staatsanwaltschaften sind grundsätzlich politisch unabhängig. Die Gewaltentrennung ist
eine der Grundlagen unserer Demokratie. Unterstellungen, dass es hier Brüche gibt,
müssen gut begründet sein, bei konkretem Verdacht aber auch verfolgt werden.
Korruption ist bei uns strafbar. Wenn die entsprechenden Gesetze nicht ausreichen oder
Lücken aufweisen, muss man sich dafür einsetzen sie zu schließen. Das unterstütze ich
dann.
Mehr kann ich Ihnen mangels tatsächlicher Informationen dazu nicht sagen.. Wenn Ihre
Anschuldigungen stimmen, sind sie allerdings ein Skandal und mir ist dann
unverständlich, warum das nicht öffentlich wird.
Mit freundlichen Grüßen
Sylvia Kotting-Uhl