Frage an Sylvia Kotting-Uhl von Stephan M. bezüglich Außenpolitik und internationale Beziehungen
Wie stellen sich die Grünen den Weg zu einem gemeinsamen europäischen Asylsystem vor? Ist ein solches überhaupt realistisch angesichts der unterschiedlichen Standards in den Ländern? In Deutschland ist Asyl z. B. als individuelles Grundrecht ein einzigartiges Privielleg, das die anderen Länder der EU kaum so garantieren werden.
Sehr geehrter Herr M.,
nach Vorstellung der EU-Kommission und dem bisherigen Diskussionsstand im Rat soll der Flüchtlingsschutz verstärkt auf Drittstaaten außerhalb der Europäischen Union verlagert werden. Hierfür soll das Konzept der sogenannten „sicheren Drittstaaten“ ausgeweitet werden. Das hätte zur Folge, dass die Mitgliedstaaten an den EU-Außengrenzen die betroffenen Asylsuchenden ohne inhaltliche Prüfung der Asylgründe in Dritt‐ oder Herkunftsstaaten zurückweisen sollen, wie dies bereits im EU‐Türkei‐Abkommen vorgesehen ist.
Meine Bundestagsfraktion und ich setzen uns dafür ein, dass Asylsuchende nicht ohne inhaltliche Prüfung des Asylantrags an Europas Grenzen zurückgeschickt werden dürfen. Die geltenden völkerrechtlichen, menschenrechtlichen und europarechtlichen Standards im EU-Flüchtlingsrecht müssen erhalten bleiben. Menschen, die vor Krieg, Terror und Verfolgung fliehen, brauchen Zugang zum Asylverfahren nach Europa. Die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) darf nicht zu einer Auslagerung des Flüchtlingsschutzes in die ohnehin schon überbelasteten Krisen‐ und Transitstaaten führen.
Vielmehr fordern wir dem Abbauprogramm von Flüchtlingsrechten mit der Benennung sicherer Dritt- und Herkunftsstaaten und der Beibehaltung von Schutzstandards, die sich an der Genfer Flüchtlingskonvention, den Menschenrechten und dem Grundgesetz in seiner Auslegung durch das Bundesverfassungsgericht orientieren, entgegenzutreten.
Mit freundlichen Grüßen
Sylvia Kotting-Uhl