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Sylvia Kotting-Uhl
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Sabine S. •

Frage an Sylvia Kotting-Uhl von Sabine S. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrter Frau Kotting-Uhl,

zahlreiche Maßnahmen der Bildungs- und Sozialarbeit werden im öffentlichen Auftrag von privaten Trägern durchgeführt. Durch die v.a. am Preis orientierte Vergabepolitik (z.B. der Bundesanstalt für Arbeit oder der Kommunen) haben sich die Einkommen der bei privaten Trägern Beschäftigten im Vergleich zu den Einkommen im Öffentlichen Dienst immer weiter verschlechtert. Der Mindestlohn in der Weiterbildung liegt bei gerade einmal 13,35€/Stunde.
Wie stehen Sie zu der Forderung, dass die Vergabebedingungen an ein dem Öffentlichen Dienst vergleichbares Einkommen gekoppelt sein muss.

Mit freundlichen Grüßen
Sabine Skubsch

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrte Frau Skubsch,

Ihre Kritik an der preisorientierten Vergabepraxis im Bereich der Bundesagentur für Arbeit und anderen öffentlichen Auftraggebern teile ich. Es kommt dabei nicht selten zu einem regelrechten Dumpingwettbewerb zwischen den Leistungserbringern. Ein solcher Wettbewerb wirkt sich nicht nur zulasten der Leistungserbringer, sondern auch zulasten der Leistungsberechtigten aus. Von daher ist für mich klar: Bei der Vergabe von Maßnahmen darf nicht nur der Preis zählen! Im Gegenteil: Qualität und Passgenauigkeit müssen die entscheidenden Kriterien sein und die müssen auch entsprechend honoriert werden. Verlässlichkeit, Erfahrung, regional vernetzte Partnerschaften sowie kompetentes und erfahrenes Personal spielen dabei eine große Rolle. Durch neue Kriterien für die Vergabe von Fördermaßnahmen wollen wir Grüne deshalb gewährleisten, dass die Qualität der Integrations- und Bildungsarbeit im Vordergrund steht und nicht die Preise.

Wir halten auch die Einführung eines Tariftreuegesetzes im Bund für notwendig, das es ermöglicht, die öffentliche Vergabe an soziale und ökologische Mindeststandards zu knüpfen. Im rot-grün geführten NRW ist seit 2012 sowohl die Bezahlung nach den jeweils geltenden Tarifverträgen als auch ein Mindestlohn von 8,62€/h als Untergrenze bei öffentlichen Vergaben vorgeschrieben. Eine direkte Anbindung an vergleichbare Gehälter im öffentlichen Dienst wäre ein nochmals weitergehender Schritt, den wir ggfs. gerne auf Praktikabilität prüfen wollen.

Mit freundlichen Grüßen
Sylvia Kotting-Uhl