Frage an Sylvia Kotting-Uhl von Heinz F. bezüglich Wirtschaft
Sehr geehrte Frau Kotting-Uhl,
anbei einige Fragen zum ESM-Vertrag:
Artikel 21 (1): Ist die EZB ein Finanzinstitut ? Kann der ESM Kredite der EZB aufnehmen ?
Wenn ja, bis zu welcher Höhe ? Wenn ja, bis zu welcher Höhe nach Abwicklung
des EFSF (Artikel 39) ?
Artikel 32 (9): Kann der ESM wie jede Bank handeln ? Hat er dann faktisch eine Banklizenz ?
Für die Beantwortung bedanke ich mich im voraus.
Mit freundlichen Grüßen
Heinz Frye
Sehr geehrter Herr Frye,
gerne beantworte ich Ihre Fragen:
1) Die EZB ist kein Finanzinstitut, sondern eine Zentralbank. Daher ist sie auch vom Wortlaut dieses Artikels nicht betroffen.
2) Dass der ESM von Zulassungs- und Registrierungspflichten befreit ist, bedeutet im Umkehrschluss nicht, dass er eine Banklizenz hat. Darüber hinaus besteht nach Artikel 123 des EU-Vertrages das Verbot monetärer Staatsfinanzierung. Da der ESM direkt Staaten der Währungsunion finanziert, würde allein aus diesem Grund die EZB eine Rediskontierung von Staatsanleihen durch den ESM verweigern müssen.
Mit freundlichen Grüßen
Sylvia Kotting-Uhl