Frage an Sylvia Kotting-Uhl von Tim L. bezüglich Umwelt
Sehr geehrte Frau Kotting-Uhl,
ich frage Sie in Ihrer Funktion als umweltpolitische Sprecherin Ihrer Fraktion.
Dürfen, nach dem geltenden Erneuerbare Energien Gesetz neu erstellte Biogasanlagen Ihren Strom "wann Sie möchten" in das Netz einspeisen, wie dies bei nicht-regelbaren erneuerbaren Energien wie Sonne und Wind, der Fall ist? Oder sind Biogasanlagen verpflichtet den Strom dann ins Netz einzuspeisen, wenn dieser im Netz,aufgrund einer Verbrauchsspitze bzw. einer Produktionsflaute in den nicht-regelbaren Erneuerbaren Energien , besonders "knapp" ist?
Wenn wie ich vermute, dies nicht so ist, wie stehen Sie dazu? Denn neben den vielen Nachteilen* der Bioenergie, wie Monokulturen, Nahrungsmittelkonkurrenz, Düngerverbrauch, Mehrfachsubventionierung (auch via Landwirtschaft), ist doch die Regelbarkeit, und damit eine Netzstabilisierung mit erneuerbaren Energien, ein entscheidender Vorteil dieser Technologie.
*Einige Nachteile lassen sich sicher reduzieren/abstellen; andere nicht.
Liebe Grüße
Tim Leuther
Sehr geehrter Herr Leuther,
wie andere abgeordnetenwatch-Fragesteller muss ich auch Sie um Entschuldigung bitten für die wirklich unangemessen lange Wartezeit auf die Antwort. Ich komme tatsächlich erst jetzt in der Sommerpause, im Urlaub dazu mich den Fragen zu widmen.
In dieser Legislatur bin ich atompolitische Sprecherin meiner Fraktion, aber ich beantworte die Frage trotzdem gern und hoffe, dass sie sich Ihrerseits noch nicht völlig erledigt hat.
Ich teile Ihre Einschätzung zu den Problemen einerseits und Vorteilen der Biomasse andererseits. Biomasse ist die einzige der Erneuerbaren Energien, deren Stromproduktion nicht ausschließlich durch die Zahl der Anlagen, sondern durch den Energieträger selbst - seine Herstellungsmöglichkeiten - begrenzt wird. Biomasse ist von daher zu schade um als Grundlaststrom genutzt zu werden.
Zur Zeit bestehen keine Regelungen, wann Biogasanlagen ins Netz einspeisen dürfen. Wir fordern schon länger, die Stromerzeugung aus Biogasanlagen von der Grundlast in die Ausgleichsenergie zu verschieben. Leider bestand von Regierungsseite bisher kein Interesse auf unseren Vorschlag einzugehen.
Unser Konzept zur energetischen Biomasseverwertung wird von uns weiterhin bearbeitet, um die von Ihnen völlig zu Recht angesprochenen negativen Auswirkungen zu minimieren und die Vorteile dieser Energieerzeugungsform besser zu nutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Sylvia Kotting-Uhl