Frage an Sylvia Kotting-Uhl von Andreas G. bezüglich Wirtschaft
Sehr geehrte Frau Kotting-Uhl,
Seit kurzem ist das vorläufige Vertragswerk zur Einrichtung eines
Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) bekannt
( http://www.peter-bleser.de/upload/PDF-Listen/E-Mail-Info_Eurostabilisierung/Entwurf_Vertrag_ESM.pdf ).
Nach Durchsicht des Gesetzestextes müsste ersichtlich sein dass einem solchen Vertragsrecht aus verfassungsrechtlichen Gründen nicht zugestimmt werden kann, da Deutschland noch keine Verfassung hat (siehe hierzu Art. 146 GG).
Da in der Vergangenheit nun schon des öfteren Gesetze und Verträge missachtet worden sind (siehe Art. 125 AEU), dessen Entscheidung beim Bundesverfassungsgericht am 7.9.2011 in Karlsruhe erwartet wird, würde mich sehr interessieren ob Sie gedenken im September den vorliegenden Vertragstext unterzeichnen werden.
Hochachtungsvoll Andreas Graefenstein
Sehr geehrter Herr Graefenstein,
Die Grüne Bundestagsfraktion ist nach ausführlicher Diskussion der pro- und contra-Argumente geneigt der Errichtung des ESM zuzustimmen. Die Argumente dafür sind, dass er hilft, die Eurozone zu stabilisieren und den Weg für mehr europäische Integration bereitet. Viel zu eng ist inzwischen die wirtschaftliche Verflechtung zwischen den Mitgliedstaaten, als dass ein Herausbrechen einzelner Staaten ohne massiven Schaden für alle Beteiligten möglich wäre. Und politisch brauchen wir eine starke und handlungsfähige EU, um den globalen Herausforderungen begegnen zu können. Deutschland allein hat in einer globalisierten Welt auf Dauer kein Gewicht - wir brauchen Europa. Deshalb kann die Antwort auf die Krise nur heißen: mehr Integration.
Der ESM kann aber nur ein Element der finanzpolitischen Zusammenarbeit in Europa sein. Wir brauchen einen starken Stabilitäts- und Wachstumspakt mit klaren Regeln zur Vermeidung von übermäßiger Verschuldung, eine Wirtschaftsregierung, die Fehlentwicklungen in einzelnen Staaten frühzeitig erkennt und eine Kultur finanzpolitischer Verantwortung. Dafür muss sich die Bundesregierung in Brüssel einsetzen.
Ihr verfassungsrechtliches Argument kann ich nicht nachvollziehen.
Mit freundlichen Grüßen
Sylvia Kotting-Uhl