Frage an Sylvia Kotting-Uhl von Daniel S. bezüglich Verbraucherschutz
Wir sollen verstärkt privat für das Alter vorsorgen. Da gibt es viele Varianten und einige wählen eine Lebensversicherung. Die Versicherer locken mit üppigem Garantiezins und darüber hinaus Verzinsung. Jedoch wird nie die Rendite erwähnt. Bei den Meisten Lebensversicherungen liegt die Rendite unter 2% und federt somit nicht einmal die Inflation ab, geschweige denn eignet sie sich zur Altersvorsorge. Würden Sie die Versicherer verpflichten die Rendite anzugeben? Würden Sie die Versicherer verpflichten dass sie Kontenauszüge bei Verlangen ausstellen müssen bei denen man alle Gebühren sieht die abgezogen werden?
Vielen Dank!
Daniel Sturm
Sehr geehrter Herr Sturm,
das Recht der Verbraucher auf umfassende Information z.B. bei Versicherungen wurde von Renate Künast im Verbraucherinformationsgesetz erstmals klar benannt und geregelt. Wir die meisten Gesetze der letzten beiden Jahre wurde auch dieses Gesetz von der Union im Bundesrat blockiert und aufgehalten. Im Falle eines Regierungswechsels wird es mit einem solchen Gesetz nichts mehr werden, denn der Vorrang der Verbraucherschutzinteressen vor Lobbyinteressen, der in diesem Ministerium unter einer grünen Ministerin Einzug hielt, wird wieder nachrangig werden.
Mit freundlichen Grüßen
Sylvia Kotting-Uhl