Frage an Sylvia Kotting-Uhl von Christian S. bezüglich Außenpolitik und internationale Beziehungen
Sehr geehrte Frau Kotting-Uhl,
Die Regierung von Uganda plant eine Verschärfung von Strafgesetzen gegen Homosexuelle. Homosexualität soll mit schweren Gefängnisstrafen bis hin zur Todesstrafe bestraft werden. Selbst die Unterstützung oder der Schutz von Homosexuellen soll mit mehrjährigen Gefängnisstrafen bestraft werden.
Detaillierte Informationen finden Sie zum Beispiel online in einem Artikel der Britischen Zeitung "The Guardian": http://www.guardian.co.uk/world/2009/nov/29/uganda-death-sentence-gay-sex
Was wird der Bundestag unternehmen, um dieses Gesetz zu verhindern? Was sollte Ihrer Meinung nach die Bundesregierung tun, falls das Gesetz in dieser Form in Uganda verabschiedet wird?
Vielen Dank
Sehr geehrter Herr Schwarz,
die Gesetzesinitiative in Uganda wird von meiner Fraktion mit großer Sorge betrachtet. Das geplante Gesetz wäre eine ungeheure Verletzung von Menschenrechten. Am 2. Dezember stellte Volker Beck, der menschenrechtspolitische Sprecher und parlamentarische Geschäftsführer meiner Fraktion folgende Frage an die Bundesregierung:
"Wie hat die Bundesregierung und die Europäische Union als Teil der Gebergemeinschaft gegenüber Uganda außen- und entwicklungspolitisch auf die Absicht reagiert, für homosexuelle Handlungen die Todesstrafe vorzusehen, vor dem Hintergrund, dass der von Uganda gezeichnete Zivilpakt die Todesstrafe nur für schwerste Verbrechen zulässt und ein Verbot von Homosexualität gegen den im Zivilpakt formulierten Schutz des Privatlebens (vgl. Toonen vs. Australien) verstößt?"
Dies ist die Antwort der Bundesregierung:
"Seit Bekanntwerden des Gesetzesentwurfes hat die Bundesregierung gegenüber der ugandischen Seite diesen mehrfach kritisiert und seine Rücknahme gefordert. Die Botschaft der Bundesrepublik Deutschland in Kampala handelt dabei auch im Verbund mit den Partnern der Europäischen Union. Bereits im Juli 2009 thematisierten die Missionschefs den Entwurf in einem Gespräch mit dem ugandischen Justizminister und dem Generalstaatsanwalt im Rahmen des Dialogs gemäß Artikel 8 des Gotonou-Abkommens. Am 13. Oktober haben sie den Gesetzentwurf unmittelbar vor seiner Einbringung ins Parlament im Gespräch mit dem ugandischen Ministerpräsidenten Apolli Nsibambi erneut kritisch aufgegriffen. Die Europäische Union und die Bundesregierung verweisen im Dialog mit Uganda stets auf die Einhaltung von Verpflichtungen, die Uganda mit der Unterzeichnung verschiedener Menschenrechtsabkommen, besonders des Pakts über bürgerliche und politische Rechte, eingegangen ist."
Dieses Handeln der Bundesregierung halte ich für nicht ausreichend. Falls Uganda an dem Gresetzentwurf festhält, muss das Land sanktioniert werden. Die Entwicklungszusammenarbeit der Bundesregierung mit Entwicklungsländern sollte an die Einhaltung von menschenrechtlichen Mindeststandards geknüpft werden. Falls das Gesetz in Uganda in der beabsichtigten Form verabschiedet wird, sollte die Bundesregierung die Zusammenarbeit mit Uganda aufkündigen, bis das Gesetz revidiert wird. Dass sie das tun wird, sollte die Bundesregierung ankündigen. Sie sollte weiterhin auf ein in diesem Sinn einheitliches Vorgehen innerhalb der EU dringen. Das wäre die potentiell wirksamste Sofort-Maßnahme Deutschlands, die ich für machbar halte, um Homosexuelle in Uganda vor Verfolgung und Tötung zu schützen.
Uganda ist allerdings nicht der einzige Staat Afrikas, in dem Homosexuelle verfolgt werden. In mehreren Ländern gilt Homosexualität als Fehlverhalten, das mit Verboten und gesetzlicher Verfolgung eingedämmt werden kann. Grundsätzlich wäre also auch eine Informations- und Gesprächsoffensive in diesen Ländern notwendig.
Mit freundlichen Grüßen
Sylvia Kotting-Uhl