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Sylvia Kotting-Uhl
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Arne B. •

Frage an Sylvia Kotting-Uhl von Arne B. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Wie sehen sie das Gefährdungspotenzial von Computerspielen im Vergleich zu Schützenvereinen und allgemeinem Waffenbesitz?

Sehen sie das Gefährdungspotenzial von Computerspielen als so stark höher an, dass sie verboten werden sollten, während Schützenvereine erlaubt bleiben?

Die gleiche Frage trifft auch auf Paintball zu: Ist das Beschießen von anderen mit Farbkugeln so viel gefährlicher als das Schießen mit tödlichen Waffen auf Ziele, dass Paintball verboten werden sollte, während Zielschießen erlaubt bleiben soll - und sogar Teil von olympischen Disziplinen ist?

Bleibt dabei die Verhältnismäßigkeit gewahrt?

Portrait von Sylvia Kotting-Uhl
Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr Babenhauserheide,

die Debatte um Ego-Shooter-Spiele brandet nach jedem Amoklauf auf und das nicht zu Unrecht. Die Frage was bringt einen jugendlichen Amokläufer zu seiner Tat beschäftigt heute ein Heer von Psychologen. Es gibt kein auslösendes Moment von dem man sagen kann: das allein ist es. Wohl aber gibt es nach Erkenntnissen eine Reihe von Faktoren die offensichtlich immer erfüllt sein müssen, damit es zum Amoklauf kommt - also notwendige, aber nicht hinreichende Bedingungen, wie es juristisch heißt. Dazu gehört neben dem wichtigsten Kriterium - die als mangelhaft empfundenen Wertschätzung der sozialen Umgebung - logischerweise die Erreichbarkeit einer Schusswaffe, aber eben auch die vorherige Beschäftigung mit Ego-Shooter-Spielen.

Wir Grünen sind bekanntermaßen nicht die engsten Freunde der Schützenvereine. Nach dem Amoklauf von Winnenden war die erste Forderung unserer Bundesvorsitzenden Claudia Roth: Abrüsten! Wir haben im Bundestag entsprechende Forderungen eingebracht, z.B keine Munition mehr in Privathäusern aufbewahren zu dürfen.

Wenn wir das Schicksal von Amokläufen Tätern und Opfern ersparen wollen, haben wir an mehr als einer Baustelle zu arbeiten. Jede Überlegung abzuwehren indem man mit dem Finger auf eine andere Stelle zu zeigen an der ebenfalls noch Handlungsbedarf besteht, macht wenig Sinn.

Mit freundlichen Grüßen
Sylvia Kotting-Uhl