Frage an Sylvia Canel von Markus B. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrte Frau Canel,
möglicherweise können wir kurzfristig die Reform der Pflegeversicherung erwarten. Bisher ist in Paragraph 91SGBXI geregelt., dass Pflegeeinrichtungen die Vergütung mit den Bewohnern direkt vereinbaren dürfen. Die Bewohner erhalten in diesen Einrichtungen lediglich 80% der gem. Pflegestufe zustehenden Pflegesachleistungen. Diese Regelung ist ungerecht und willkürlich. Die Einrichtungen haben trotzdem einen entsprechenden Versorgungsvertrag, für diese gelten die Rahmenverträge und auch die üblichen wiederkehrenden Prüfungen durch Wohn-Pflege-Aufsicht und MDK.
Die direkte Vereinbarung von Pflegesätzen mit den Kunden/Bewohnern muss doch in einem Marktgeschehen möglich sein, vorausgesetzt natürlich, der Sozialhilfeträger bleibt außen vor. Für die Pflegeversicherung entsteht aufgrund der Deckelung der Pflegesachleistungen ehedem kein Schaden. Meine Frage:
Werden Sie sich für die Abschaffung der bisherigen Ausgesaltung des Paragr. 91 SGB XI einsetzen?
Ist die Abschaffung im neuen Gesetzentwurf so vorgesehen??
Vielen Dank.
Markus Berns
Sehr geehrter Herr Berns,
Gesundheitsminister Daniel Bahr hat den Referentenentwurf zur Neuausrichtung der Pflegeversicherung vorgelegt. Kern der Reform ist die Umstellung auf ein flexibles Leistungsangebot, das künftig besser als bisher auf die Bedürfnisse der Pflegebedürftigen und ihrer Angehörigen ausgerichtet wird.
Eine Änderung des § 91 SGB XI ist im aktuellen Referentenentwurf nicht enthalten. Gerne nehmen wir Ihr Anliegen auf und werden dies im weiteren Gesetzgebungsverfahren prüfen.
Mit freundlichen Grüßen
Sylvia Canel