Frage an Sylvia Canel von Matthias B. bezüglich Finanzen
Guten Tag!
Einen großen Anteil der staatlichen Verpflichtungen der kommenden Jahrzehnte resultiert aus fälligen Pensions- und Beihilfezahlungen für (ehemalige) Beamte. Eine Möglichkeit, diese Verpflichtungen zu reduzieren, ist es, die Bezahlung der Beamten umzustellen auf eine Bezahlung, wie sie für gewöhnliche Angestellte gilt. Es würden also Beiträge zu Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherungen fällig, so dass für zukünftige Pensionslasten wenigstens zum Teil eine Deckung geschaffen würde.
Die derzeitige Regelung der Beamtenbezahlung ist absolut überholt und sollte abgeschafft werden. Eine mögliche Regelung wäre, dass in Zukunft keine Mitarbeiter neu zu Beamtenkonditionen eingestellt werden sondern nur noch mit Konditionen wie oben beschrieben.
Wie stehen Sie zu diesem Vorschlag und sind Sie bereit, sich dafür einzusetzen?
Mit freundlichen Grüßen
Matthias Beckmann
PS. Ich stelle diese Frage an je einen Hamburger Abgeordneten von CDU, SPD, FDP und Grünen.
Sehr geehrter Herr Beckmann,
vielen Dank für Ihre Anfrage, betreffend die Besoldung und Versorgung von Beamten.
Die FDP-Bundestagsfraktion hält an den selbstständigen Alterssicherungssystemen der gesetzlichen Rentenversicherung auf der einen Seite und der Beamtenversorgung auf der anderen Seite fest. Diese haben sich bewährt und führen über das Ganze gesehen auch nicht zu einer Besserstellung des beamteten Personals gegenüber Tarifbeschäftigten. Letztlich muss bei einem Vergleich dieser beiden Statusgruppen auf das Lebenseinkommen abgestellt werden. Hier ergeben sich keine signifikanten Unterschiede.
Bei Beamten sind die Bruttogehälter während der aktiven Dienstzeit im Hinblick auf die spätere Versorgung niedriger bemessen als bei vergleichbaren Tarifbeschäftigten. Beamte tragen also durchaus zu Ihrer Altersversorgung bei. Pensionäre haben, anders als Rentner, keinen Anspruch auf Betriebs- oder Zusatzrenten, was in der Privatwirtschaft durchaus üblich ist. Hinzu kommt, dass die Beamtenversorgung noch bis 2040 deutlich höher versteuert werden muss als Renten.
Es war im Übrigen die FDP, die sich in der Vergangenheit für eine Kapitaldeckung der Versorgung eingesetzt hat. Auf unseren Druck sind Versorgungsfonds und Versorgungsrücklage eingeführt worden. So verzichten Beamte bei jeder Besoldungserhöhung auf 0,2 Prozent, damit die Dienstherren Versorgungsrücklagen bilden können. Bei neu eingestellten Beamten sind Rücklagen nach versicherungsmathematischen Grundsätzen zu bilden, so dass die späteren Versorgungsausgaben in voller Höhe kapitalgedeckt sein werden.
Die zwangsweise Einbeziehung aller Beamten würde allein in Bezug auf die gesetzliche Rentenversicherung für den Steuerzahler geschätzte jährliche Mehrkosten von ca. 3 Milliarden Euro mit sich bringen.
Letztlich ist die FDP-Bundestagsfraktion der Auffassung, dass die Beschäftigungs- und Bezahlungsbedingungen auch im öffentlichen Dienst so attraktiv sein müssen, dass der Staat in der Lage ist, qualifiziertes Personal für eine Tätigkeit im öffentlichen Bereich zu gewinnen und zu halten. Der Staat muss bei Erfüllung seiner Aufgaben mit der Wirtschaft mithalten können. Er muss ihr auf Augenhöhe begegnen können. Hiervon profitieren Staat, Wirtschaft und Gesellschaft, denn ein leistungsfähiger öffentlicher Dienst ist ein wichtiger Standortfaktor.
Mit freundlichen Grüßen
Sylvia Canel