Frage an Sylvia Canel von Theo M. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrte Frau Canel,
wieso liegt der Bafög-HÖCHSTSATZ (!) unterhalb des gesetzlich garantierten Existenzminimums gem. SGB II und das obwohl der Bedarf eines Studenten nachweislich höher ist als der eines Arbeitslosen (z.B. Geld für Schreibmaterialien, Bücher, Skripte, Studiengebühren, heutzutage außerdem noch ein obligatorisches Notebook) und obwohl die Ausbildung eines Studenten nachweislich volkswirtschaftlich rentabel ist?
Mit freundlichen Grüßen,
Theo Marx
Sehr geehrter Herr Marx,
vielen Dank für Ihre Frage vom 15.02.2010.
Auf der Grundlage der tatsächlichen Lebenshaltungskosten werden die Sätze errechnet. Das BAföG wird daher alle zwei Jahre einer Überprüfung unterzogen. Mit der BAföG-Novelle in diesem Jahr wird die Bundesregierung die Förderbeträge um 2% und die Freibeträge um 3% anheben. Gerade weil ein Hochschulstudium den Absolventen einen Einkommensvorteil sichert - die OECD beziffert ihn auf 180.000 € - ist es verantwortbar den Studierenden nahezulegen, bei finanziellen Engpässen auf das Angebot von Darlehen zurückzugreifen. Das Kindergeld steht Studierenden bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres ebenfalls zur Sicherung des Lebensunterhalts zur Verfügung.
Mit dem Auf- und Ausbau des nationalen Stipendienprogramms wird darüber hinaus ein spürbarer Beitrag zur Verbesserung der Studienfinanzierung geleistet . Die Stipendien in Höhe von 300 € werden zur Hälfte vom Staat und zur Hälfte von der Wirtschaft finanziert und zudem nicht auf das BAföG angerechnet.
Eine Neustrukturierung der staatlichen Ausbildungsförderung ist dennoch langfristig unumgänglich. Wir arbeiten an einer Weiterentwicklung des BAföG im Sinne einer Elternunabhängigkeit, an einfachen und nachvollziehbaren Förderrichtlinien, an der Einbindung gesellschaftlicher Akteure und an einer Kopplung der Finanzierungsangebote.
Mit freundlichen Grüßen
Sylvia Canel