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Antwort von Sybille Benning
CDU
• 19.02.2014

(...) Derzeit sind Änderungen im Abgeordnetengesetz geplant, wobei die Schwerpunkte in der Altersversorgung und der Entschädigung liegen. Laut Gesetz muss der Bundestag beides für seine Abgeordneten selbst regeln, das heißt, die Empfänger der Zahlungen sind gleichzeitig diejenigen, die ihre Höhe festlegen müssen Dabei gilt schon seit Ende der 70er Jahre nach dem Abgeordnetengesetz die Bezahlung von Bundesrichtern oder Bürgermeistern kleinerer Städte als Maßstab für die Diäten, die allerdings bislang nicht erreicht wurde. (...)

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