Frage an Sybille Benning von Alexander V. bezüglich Kultur
Liebe Frau Benning,
halten Sie die aktuelle Diätenerhöhung für gerechtfertigt oder könnten Sie auch drauf verzichten?
Danke für Ihre kurze Einschätzung!
Sehr geehrter Herr Vent,
vielen Dank für Ihre Frage vom 16. Februar 2014 zu den geplanten Erhöhungen der Abgeordneten-Diäten.
Derzeit sind Änderungen im Abgeordnetengesetz geplant, wobei die Schwerpunkte in der Altersversorgung und der Entschädigung liegen. Laut Gesetz muss der Bundestag beides für seine Abgeordneten selbst regeln, das heißt, die Empfänger der Zahlungen sind gleichzeitig diejenigen, die ihre Höhe festlegen müssen Dabei gilt schon seit Ende der 70er Jahre nach dem Abgeordnetengesetz die Bezahlung von Bundesrichtern oder Bürgermeistern kleinerer Städte als Maßstab für die Diäten, die allerdings bislang nicht erreicht wurde.
Während die Höhe der Diäten also nie die vorgesehene Höhe erreichte, führte die gesetzlich vorgeschriebene Befassung der Abgeordneten mit ihren Diäten in der Vergangenheit regelmäßig wie auch jetzt zu Unmut in der Bevölkerung. Jetzt soll es eine Umstellung dieses Systems geben.
Mit zwei Erhöhungsschritten erreichen die Diäten zum 1. Januar 2015 die gesetzliche Zielgröße der Richterbesoldung (9.082 Euro). Damit wird dieses System geschlossen. Künftig entwickeln sich die Diäten so, wie der Durchschnitt der Löhne aller abhängig Beschäftigten in Deutschland – nicht besser, aber auch nicht schlechter. Diese Regelung fußt auf den Empfehlungen einer vom Ältestenrat des Parlaments eingesetzten Kommission. Ich denke, dass damit ein guter Maßstab gefunden wurde.
Mit freundlichen Grüßen
Sybille Benning