Wie stehen Sie zu einem Verbot der AfD? Ist die AfD eine rechtsextreme Partei und bedroht die Verfassung? Wozu gibt es den §21 GG?
Sehr geehrte Frau Michaelsen,
Ich habe große Sorge, dass die AfD unsere Verfassung ändern wird. Damit verlieren viele Menschen ihre verbrieften Rechte. Bitte schützen Sie unsere Verfassung und unser Land.
Hallo Herr R.,
Ein Parteiverbotsverfahren hat in Deutschland – zu Recht! – hohe Hürden und kann nur von der Bundesregierung, dem Bundestag oder dem Bundesrat beantragt werden. Andererseits: aus guten Gründen gibt uns das Grundgesetzt in §21 genau diese Möglichkeit: um die Demokratie zu schützen.
Die AfD wird seit 2021 vom Bundesverfassungsschutz beobachtet und ist in einigen Ländern bereits als gesichert verfassungsfeindlich eingestuft. Erst vor wenigen Wochen hat uns die Eröffnungssitzung des Thüringer Landtags unter Leitung des Alterspräsidenten aus der AfD-Fraktion gezeigt: wenn die AfD Macht im Parlament bekommt, nutzt sie diese, um demokratische Verfahren kaputt zu machen.
Ich halte es für richtig, dass der Bundestag endlich das Recht nutzt, das er hat und ein Verbotsverfahren gegen die AfD einleitet. Deshalb unterstütze ich den Antrag für die Einleitung eines Verfahrens zur Feststellung der Verfassungswidrigkeit.
Sie finden eine ausführliche Position auf meiner Webseite. Folgen Sie dafür diesem Link: https://www.swantje-michaelsen.de/artikel/demokratie-schuetzen
Freundliche Grüße
Swantje Michaelsen