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Swantje Michaelsen
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Christian W. •

Können Sie erklären, warum der Genesenenstatus von 6 Monate auf 90 Tage (ab dem 28. Tag) gekürzt wurde und warum durch den Nachweis von Antikörpern kein Genesenennachweis ausgestellt wird?

Sehr geehrte Frau Michaelsen,

derzeit bin ich leicht irritiert von der Verkürzung des Genesenennachweises und verstehe nicht, warum andere Länder diesen verlängern, wie bspw. die Schweiz den Status auf 12 Monate erweitert hat (siehe: https://www.bag.admin.ch/bag/de/home/krankheiten/ausbrueche-epidemien-pandemien/aktuelle-ausbrueche-epidemien/novel-cov/covid-zertifikat/covid-zertifikat-erhalt-gueltigkeit.html#1832871125)

Wie das Bundesamt für Gesundheit der Schweiz schreibt, wird mit einem Antikörpertest 90 Tage der Genesenenstatus vergeben. So etwas gibt es in Deutschland nicht und immunisierte Menschen bekommen eine Impfung.

Ich selbst (32) hatte die Delta Variante, bin derzeit genesen und habe Antikörper. Ich hatte einen milden Verlauf, keine Folgen durch die Erkrankung und werde höchst wahrscheinlich auch bei weiteren Erkrankungen keinen schweren Verlauf bekommen. Durch die Verkürzung muss ich mich nun im Februar boostern lassen.

Viele Grüße aus Hannover

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Hallo Herr W.,

vielen Dank für Ihre Frage und entschuldigen Sie bitte die späte Antwort.

Das RKI geht auf Grundlage des aktuellen Standes der medizinischen Wissenschaft davon aus, dass eine überstandene Infektion mit der Delta-Variante nur noch eine begrenzte Schutzwirkung bezogen auf eine Reinfektion mit der Omikron-Variante entfaltet. Vor diesem Hintergrund hat das RKI die Dauer des Genesenennachweises auf 90 Tage reduziert.

Durch eine von Bundestag und Bundesrat bestätigte Änderung der Schutzausnahmenverordnung sind diese auf seiner Webseite veröffentlichten fachlichen Einschätzungen des RKI unmittelbar geltendes Recht geworden. Das RKI hat anschließend seine fachliche Einschätzung auf der Webseite geändert, wodurch quasi über Nacht die Geltungsdauer der Genesenennachweise um drei Monate verkürzt wurde.

Aus der Sicht der Grünen Fraktion ist dies ausgesprochen unglücklich gelaufen, weil die Veränderung zum einen politisch nicht kommuniziert werden konnte und es zudem keinerlei Übergangszeitraum für die betroffenen Personen mit einem Genesenenstatus gibt. Wir gehen davon aus, dass ähnliche Veränderungen künftig besser und vor allem deutlich frühzeitiger kommuniziert werden.

Bezogen auf den Genesenenstatus nach einer Omikron-Infektion fehlt bislang gefestigte wissenschaftliche Evidenz zur Dauer des Schutzes gegen eine Reinfektion. Fraglich ist überdies, ob eine Differenzierung der Virusvarianten hinsichtlich der Dauer des Genesenenstatus umsetzbar wäre. Dies würde erfordern, dass bei jeder nachgewiesenen Infektion auch die jeweilige Virusvariante sequenziert und vermerkt werden müsste. Es ist ohnehin davon auszugehen, dass seit einigen Wochen die allermeisten Infektionen auf diese neue Variante zurückzuführen sind. Insofern muss abgewartet werden, welche neuen wissenschaftlichen Erkenntnisse sich zur Dauer des Immunschutzes nach einer Infektion mit der Omikron-Variante ergeben werden.

Bleiben Sie gesund und mit freundlichen Grüßen,

Swantje Michaelsen

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