Frage an Svenja Stadler von Olaf B. bezüglich Landwirtschaft und Ernährung
Werden Sie einem Aufschub der betäubungslosen Kastration von Ferkeln um weitere zwei Jahre zustimmen?
Lieber Herr B.,
vielen Dank für Ihre Frage und Ihr Interesse an meiner Position zur betäubungslosen Kastration von Ferkeln.
Tatsächlich hat die SPD aktuell ebendieser Fristverlängerung zugestimmt. Hintergrund dessen bildet die Infragestellung der Effektivität und Praktikabilität der verfügbaren Optionen zur schmerzfreien Kastration im Koalitionsausschuss durch die CSU. Hierbei wurde die Fristverlängerung der betäubungslosen Ferkelkastration gemeinsam mit den Themen Diesel und dem Einwanderungsgesetz inhaltlich vermengt. Gerade bei der Betrachtung der langen Vorlaufzeit von sechs Jahren, dem 2013 verabschiedeten Tierschutzgesetzes sowie den Vorgaben durch das Grundgesetz war eine Lösung federführend durch das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft erwartet worden. Wenngleich die SPD gemeinsam mit der CDU/CSU im Dezember 2016 die vorhandenen Alternativen wie Ebermast, Impfung (Immunkastration) sowie die Isofluran-Narkose (Inhalationsnarkose) als geeignete Lösungen beurteilt haben, hat das Landwirtschaftsministerium seit Ende 2016 keine weiteren Bestrebungen unternommen, um die alternativen Methoden zu fördern und sie praxisreif zu machen.
Wir als SPD erwarten nun insbesondere vom Bauernverband, dem Einzelhandel und der Fleischverarbeitenden Industrie einen konstruktiven Beitrag als schnellstmögliche Alternative zur betäubungslosen Ferkelkastration vorzulegen und Initiativen in die Wege zu leiten. Schließlich haben die betroffenen Parteien sechs Jahre für den geordneten Übergang gehabt, welche diverse Akteure verstreichen haben lassen. Dies ist vor allem durch die Hoffnungen auf den sogenannten „vierten Weg“ geschehen, der von unseren europäischen Nachbarn Dänemark und den Niederlanden praktiziert wird. Dieser ist jedoch weder mit dem Tierschutz- noch dem Arzneimittelgesetz in Deutschland vereinbar und wird somit von uns ablehnt.
Meines Erachtens darf in Deutschland nicht auf den Tierschutz oder das Tierwohl auf Grund von wirtschaftlichen Gründen verzichtet werden. In einer solidarischen Gesellschaft muss es möglich sein, dass beides gewährleistet ist. Bereits 2013 haben wir uns als SPD hierzu klar positioniert. Um somit ein erneutes nicht einhalten vereinbarter Abkommen zu verhindern, haben wir als SPD konkrete Positionen konstatiert, die wir durchsetzen wollen, um einen zügigen Übergang zu gewährleisten. Zu ebendiesen Punkten unter anderen eine qualifizierte Ausbildung zur selbstständigen Durchführung von Isofluran-Narkosen durch Landwirte sowie die finanzielle Förderung für eine Anschaffung von Narkosegeräten, um die schmerzfreie Narkose-Methode bei der Kastration voranzutreiben. Daneben setzen wir uns dafür ein, dass die Isofluran-Narkose als Alternativverfahren nach Ablauf der Übergangsfrist jeglichen Tierschutzgesetzen, dem Arzneimittel- sowie des Veterinärrechts durch eine Rechtssicherheit entsprechen muss.
Dennoch muss klar gesagt werden, dass ein erneutes Verstreichen der vereinbarten Frist nicht toleriert werden kann. Eigenes Versäumen darf auf Bundesebene weder toleriert noch unterstützt werden.
Mit freundlichen Grüßen,
Svenja Stadler