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Svenja Schulze
SPD
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Frage von Dorle W. •

Wie stehen Sie zur GKV-Beitragsberechnung für freiwillig Versicherte in der GKV, die dank Pension- / u. Gender-Pay-Gaps wohl vor allem zu Lasten von Frauen geht? Gibt es dazu konkrete Zahlen?

Hallo Frau Schulze!

Pension- u. Gender-Pay-Gaps legen nahe, dass die akt. Regelungen zur Beitragsbemessung freiwillig Versicherter in der GKV vor allem zu Lasten von Frauen gehen. (S. z.B. www.drweyers.de/blog/glueck-und-gesundheit/was-heisst-hier-solidarisch, www.drweyers.de/blog/glueck-und-gesundheit/wer-zahlt-was-ins-solidarsystem-gesetzliche-krankenversicherung, www.vgsd.de/themen/kranken-und-pflegeversicherung)

Um strukturelle Benachteiligung zu vermeiden dürften konkrete Daten auch im Interesse der SPD-Wähler:innen sein dazu:

– wie hoch der Frauenanteil in den Gruppen der Selbstständigen, der Rentner:innen u. der Studierenden ist, deren Einkommen a) unter, b) über der (oberen) Beitragsbemessungsgrenze liegt (oder in 2023 lag)

– wie dies auf die unterschiedlichen Einkommensarten verteilt ist.

In den Statistiken des BGM fehlen diese Zahlen.

Ist es Ihnen möglich, diese Daten zu erlangen?

Wie stehen Sie zur GKV-Beitragsberechnung, die freiwillige Mitglieder massiv benachteiligt?

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Antwort von
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Sehr geehrte Frau W.,

unsere Sozialversicherungssysteme basieren auf den Prinzipien der Solidarität der Gemeinschaft der Beitragszahlenden und einer gerechten Verteilung der Beitragslasten. Sie haben recht, dass es Unterschiede zwischen gesetzlich und freiwillig Versicherten gibt. Die GKV wird traditionell über Löhne und Gehälter finanziert, was der heutigen Vielfalt der Einkommensarten nicht mehr gerecht wird. Daher ist die Einbeziehung verschiedener Einkommensarten für die Beitragsberechnung notwendig, um Gerechtigkeit zu gewährleisten und Beitragsvermeidung zu verhindern.

Im Koalitionsvertrag ist festgelegt, dass Beiträge von Selbstständigen zur GKV oberhalb der Minijobgrenze einkommensbezogen erhoben werden sollen. Dies soll sicherstellen, dass alle Einkommensarten, auch die von Frauen in der Selbstständigkeit, fair berücksichtigt werden. Ich kann Ihnen dazu kein konkretes Datum nennen.

Um die finanzielle Stabilität und die Solidarität des Systems der GKV zu sichern, lag der gesetzgeberische Fokus des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG), nach dem mit großen finanziellen Entlastungen für Selbstständige verbundenen Versichertenentlastungsgesetz (GKV-VEG) in der letzten Legislaturperiode, auf der Finanzierung und Stabilisierung der GKV. Hierzu wurde im Oktober 2023 das GKV-Finanzstabilisierungsgesetz verabschiedet, um Leistungskürzungen und stark steigende Zusatzbeiträge zu verhindern.

Langfristig streben wir eine Bürgerversicherung an, die eine gerechtere Verteilung der Beitragslasten und einen gleich guten Zugang zur medizinischen Versorgung für alle sicherstellt. Dies ist jedoch in der aktuellen Koalition nicht umsetzbar.

Mir liegen keine Daten vor, wie hoch insbesondere der Frauenanteil in der Gruppe der Selbstständigen und das Einkommen im Verhältnis zur Beitragsbemessungsgrenze ist.

Die SPD-Bundestagsfraktion setzt sich aber dafür ein, die Chancengleichheit von Frauen in der Arbeitswelt zu verbessern und den Pension- und Gender-Pay-Gap zu verringern – durch die Erhöhung des Mindestlohns, das Entgelttransparenzgesetz, mit dem Ausbau der Kinderbetreuung, dem Elterngeld und dem ElterngeldPlus sowie mit der Verbesserung der Familienpflegezeit, dem Aktionsplan „Mehr Unternehmerinnen für den Mittelstand“ und Förderprogrammen, der Grundrente und weiteren Maßnahmen der ökonomische Gleichstellung, die der Koalitionsvertrag vorsieht.

Mit freundlichen Grüßen
Svenja Schulze

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