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Svenja Schulze
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Frage von Heiko G. •

hallo, ich habe mal eine Frage, wegen des Krieges und erhöhung der Lebensmittel ob nicht in den Behindertenwerkstätten aufgrund dessen die Lohnerhöhung angeraten wird?

Sehr geehrte Frau Schulze,

mein Name ist Heiko G., ich wohne in Gersfeld, und arbeite in einer Werkstatt für Behinderte in Fulda. Ich habe in der Werkstatt nur einen Lohn von 197 Euro und beziehe EU Rente von 930,00 Euro. Dadurch muss ich 500 Euro für meine Wohnung Miete monatlich bezahlen, GEZ alle 3 Monate bezahlen, und Haus und Haftpflichtversicherung bezahlen plus Betreuungskosten selber bezahlen weil ich Betreut werde. So hab ich monatlich für mich ca. 300 Euro monatlich über. Für Sozialhilfe pass ich nicht rein weil ich EU Rente habe. Jetzt steigen die Kosten für Lebensmittel um 40 Prozent und auch die Gas sachen steigen leider. Kann man denn von der Regierung nicht mal anfragen ob man in den Werkstätten aufgrund des Krieges Lohnerhöhung macht so wie als Sonderleistung im Jahr für alle Behinderte 200 Euro extra bis das sich wieder vielleicht verringert hat mit den Lebensmittelkosten? Könnte man denn nicht sowas einführen damit man das bezahlen kann?

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr G.,

vielen Dank für ihre Nachfrage. Ich kann ihre Sorgen im Hinblick auf steigende Lebenserhaltungskosten gut nachvollziehen.

Die SPD möchte den Lohn in den Behindertenwerkstätten verbessern. Ich kann Ihnen allerdings nicht in Aussicht stellen, dass das von heute auf morgen geschehen wird. Wir haben uns in der Ampel-Regierung vorgenommen, das Lohnsystem in den Werkstätten zu reformieren. Dazu wird eine Studie erstellt, in der verschiedene Änderungsmöglichkeiten beim Werkstattlohn zusammengefasst sind. Teil der Studie wird sein, dass die verschiedenen Änderungsmöglichkeiten beim Lohn mit den Menschen mit Behinderungen diskutiert werden. Sobald die Arbeiten an der Studie abgeschlossen sind – wir gehen derzeit von 2023 aus – werden wir die Reform angehen und ein gerechteres Lohnsystem in den Werkstätten umsetzen.

In der letzten Sitzungswoche wurde eine Rentenerhöhung beschlossen. Zudem wollen wir die Renten für die sogenannten Erwerbsminderungsrentner:innen im Bestand spürbar erhöhen. Wer eine Erwerbsminderungsrente bezieht, die zwischen 2001 und 2018 begonnen hat, wird ab Juli 2024 einen pauschalen Zuschlag von bis zu 7,5 Prozent erhalten, der an die individuelle Rentenhöhe anknüpft.

Angesichts der, durch den Krieg in der Ukraine ausgelösten Preissteigerungen, hat die Bundesregierung einige Entlastungsmaßnahmen ergriffen.

In ihrem ersten Maßnahmenprogramm vom 23. Februar 2022 hat die Regierung, als Reaktion auf den rasanten Preisanstieg, eine Einmalzahlung in Höhe von 100€ für Mitbürger:innen in der Grundsicherung sowie einen Heizkostenzuschuss von 270€ bewilligt, sollten Sie wohngeldberechtigt sein. Durch die hier ebenfalls beschlossene vorzeitige Abschaffung der EEG-Umlage zum 1. Juli 2022, wird es darüber hinaus schon in diesem Jahr zu Einsparungen bei den Stromkosten kommen.

Im Rahmen des Entlastungspakets II vom 24. März 2022 hat die Koalition eine weitere Einmalzahlung – zusätzlich zu der bereits im Februar beschlossenen Einmalzahlung – angesetzt.

Einkommenssteuerpflichtige Erwerbstätige und Selbstständige sollen eine Energiepreispauschale von 300€ erhalten. Die Energiepreispauschale ist ein Entlastungselement der Bundesregierung, das die Energiepreisentwicklung für diejenigen Bevölkerungsgruppen berücksichtigt, denen typischerweise Fahrtkosten im Zusammenhang mit ihrer Einkünfteerzielung entstehen. Mit der Energiepreispauschale soll insbesondere ein Ausgleich für die gestiegenen erwerbsbedingten Wegeaufwendungen geschaffen werden. Einen Anspruch auf die Energiepreispauschale in Höhe von 300 Euro haben im Kalenderjahr 2022 aktiv erwerbstätige, unbeschränkt steuerpflichtige Personen mit Einkünften aus § 13, § 15, § 18 oder § 19 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 Einkommensteuergesetz.

Anspruchsberechtigt sind danach zum Beispiel Arbeitnehmer, die Arbeitslohn aus einem gegenwärtigen Dienstverhältnis beziehen. Dazu zählen auch Menschen mit Behinderungen, die in Werkstätten im Sinne der §§ 219 ff. des Neunten Buches Sozialgesetzbuch tätig sind.

Der Bezug einer Erwerbsminderungsrente berechtigt für sich betrachtet weder zur Erlangung der Energiepreispauschale noch der Einmalzahlung für Bezieherinnen und Bezieher existenzsichernder Leistungen der sozialen Mindestsicherung. Soweit neben dem Werkstattentgelt und neben der Erwerbsminderungsrente im Juli 2022 ein Anspruch auf existenzsichernde Leistungen der sozialen Mindestsicherung (vorliegend nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch) besteht, erhalten die betroffenen Personen (zusätzlich zur Energiepreispauschale) im Juli 2022 eine Einmalzahlung von insgesamt 200 Euro als pauschalen Ausgleich für etwaige aktuell bestehende finanzielle Mehrbelastungen in Anbetracht der Preisentwicklung.

Von der Absenkung der Energiesteuer auf Kraftstoffe und der 3-monatigen ÖPNV-Flatrate ab Juni sollen darüber hinaus alle Bürger:innen ein Stück weit entlastet werden. Erschwingliche Mobilität für jeden ist uns wichtig – auf dem Weg zum Arbeitsplatz oder in der Freizeit.

Die gegenwärtig hohen Energiepreise und ihre Auswirkung auf den Lebensmittelhandel sind auch das Ergebnis von Rohstoffspekulationen. Die SPD-Bundestagsfraktion setzt sich für die Funktionsfähigkeit der nationalen Energiemärkte durch kartell- und wettbewerbsrechtliche Maßnahmen ein, so dass Preissenkungen künftig zügig an die Endverbraucher weitergegeben werden. Auch auf europäischer Ebene werden wir uns für eine stärkere Überwachung und Regulierung der Energiemärkte einsetzen.

Mit freundlichen Grüßen

Svenja Schulze

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