Denken Sie, dass nach der Einführung der Impfpflicht die 2G- und 3G-Regelungen weiter bestehen bleiben sollten? Diese sind ja auch geeignet, Menschen mit unzureichendem Impfstatus erkennbar zu machen.
Diesen unzureichenden Impfstatus könnte dann der Arbeitgeber oder eine andere Kontakt- oder Kontroll-Person den Behörden melden und auf diese Weise könnte man sich dann auch ein Impfregister sparen.
Sehr geehrte Frau M.,
alle Anstrengungen müssen darauf gerichtet sein, die Impfquote in Deutschland weiter zu steigern. Immer noch sind viele Menschen in Deutschland ohne ausreichenden Schutz.
Im Dezember haben wir eine einrichtungsbezogene Impfpflicht beschlossen, die ab März gilt. Gerade in Gesundheits- und Pflegeberufen ist eine hohe Impfquote besonders wichtig.
Was wichtig ist: Wir haben jetzt einen konkreten Zeitplan, zu einer möglichen Einführung einer weitergehenden Impfpflicht – in der nächsten Sitzungswoche Ende Januar wird es eine umfangreiche Orientierungsdebatte im Bundestag geben, im Anschluss werden die Eckpunkte für einen Gesetzenzwurf vorgelegt. Die Eckpunkte werden dann Grundlage für einen Gruppenantrag zusammen mit Parlamentariern anderer Fraktionen sein. Das Parlament sollte dann innerhalb von zwei Monaten entscheiden.
Ich möchte der Diskussion einer Impfpflicht und deren Ausgestaltung nicht durch eine Vorfestlegung vorweggreifen. Das ist jetzt eine wichtige Aufgabe des Parlaments. Wir werden alle Optionen fachlich, rechtlich und politisch zügig, aber mit der gebotenen Sorgfalt für eine solche wichtige Entscheidung beraten. Dazu gehört auch die Frage, ob ein Impfregister benötigt wird.
Der aktuelle Stand der Forschung fließt in die Entscheidung der Bundesregierung und der Regierungskoalitionen ein. Dazu hat die Bundesregierung u.a. einen Corona-Expertenrat zur Bekämpfung der COVID-19-Pandemie in Deutschland ernannt. Es wird vom Verlauf des Infektionsgeschehens abhängen, wie Schutzmaßnahmen wie die 3G, 2G, 2G-Plus und andere Regelungen weiter ausgestaltet werden.
Mit freundlichen Grüßen
Svenja Schulze