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Frage von Martin W. •

Frage an Svenja Schulze von Martin W. bezüglich Wissenschaft, Forschung und Technologie

Sehr geehrte Frau Ministerin,

durch die geplante nur teilweise Erhöhung der Beamtenbesoldung werden Beamte mit Universitätsabschluss erheblich benachteiligt.

Ich selbst habe mich nach dem Abitur für ein Jurastudium entschieden und habe nach dem zweiten Staatsexamen im höheren Dienst der Finanzverwaltung angefangen. Mehre Schulfreunde haben sich für den gehobenen Dienst in der Justiz entschieden.

Selbst aktuell mit Anfang 40 haben diese Freunde auf die gesamte Lebensarbeitszeit betrachtet ein höheres Bruttoeinkommen. Dies wird sich durch die geplanten Änderungen nur einzelner Besoldungsgruppen auch erst nach weiteren Jahren (vielleicht auch mehr als einem Jahrzehnt) ändern.

Sofern ich das Nettoeinkommen als Grundlage nehme wird dieses Missverhältnis noch deutlicher. Bei Hinzuziehung weiterer Benachteiligungen des höheren Dienstes (z.B. prozentual geringeres Weihnachtsgeld, höhere Kosten im Krankheitsfall durch höhere Kostendämpfungspauschale, ...) ist es aus finanzieller Sicht bei vergleichbaren Beförderungschancen im Regelfall mit einem Universitätsabschluss bis zur Pension nicht mehr Geld netto zu verdienen. Zieht man als Kriterium noch die Studienkosten (z.B. Rückzahlung von Bafög) und die Benachteiligung bei den Pensionen durch die geringere Arbeitszeit hinzu, so sollen Beschäftigte mit einem Universitätsabschluss durch die Landesregierung NRW noch so stark benachteiligt werden, dass sie weniger verdienen, als wenn sie nicht an einer Universität studiert hätten

Für mich gibt die Landesregierung NRW und auch sie als Ministerin für u.a. "Wissenschaft und Forschung" mit der geplanten Beamtenbesoldung das Signal, dass sich für das Arbeitsleben ein Universitätsstudium nicht lohnt. Stimmt dies?

Zur Klarstellung möchte ich betonen, dass mir nicht der Sparhintergrund unklar ist, sondern die einseitige wiederholte Benachteiligung von Beamten mit Universitätsabschluss.

Mit freundlichen Grüßen

Martin Weber

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Sehr geehrter Herr Weber,

die Biographien der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im öffentlichen Dienst (und natürlich auch außerhalb), ganz gleich ob verbeamtet oder nicht, sind sehr unterschiedlich. Welche Beförderungen jemand zu welcher Zeit erhält, hängt natürlich vom Einzelfall ab. Darum kann ich Ihre allgemeine Kritik nicht teilen. Das schließt natürlich nicht aus, dass es - abhängig von den beruflichen Entwicklungen der beiden Verglichenen - am Ende des Berufslebens zu unterschiedlichen "Lebenseinkommen" kommt.

Freundliche Grüße
Svenja Schulze

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