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Svenja Schulze
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Frage von Michael V. •

Frage an Svenja Schulze von Michael V. bezüglich Wissenschaft, Forschung und Technologie

Sehr geehrte Frau Schulze,

vielen Dank für Ihre wirklich schnelle Antwort. Jedoch ging ich weder in meiner Fragestellung davon aus, dass Alumnibriefe mit Ihnen abgestimmt werden noch ging es in meinen beiden Fragen um eine konkrete Stellenausschreibung, vielmehr war diese lediglich Beispiel und Motivation, mich als Arbeitnehmer in der Privatwirtschaft aus politischem Interesse mal mit dem Vergütungssystem im Öffentlichen Dienst auseinanderzusetzen. Bei dieser Beschäftigung drängte sich mir die Vermutung auf, dass nach wie vor FH-Absolventen und Absolventen der Uni deutlich anders bezahlt werden.

Dass Sie auf die Autonomie der Hochschulen hinwiesen, könnte diese Befürchtung möglicherweise entkräften. Sollte eine (Fach)Hochschule in NRW jedoch dennoch lediglich die Möglichkeit haben, eine Planstelle, welche als Mindestvoraussetzung einen FH-Abschluss verlangt, auch nur im Vergütungsfenster nach TV-L zwischen EG 9 und EG 12 zu bezahlen, so sich ein industrieerfahrener Bewerber mit FH-Diplom meldet, bietet man ihm im Grunde einen Facharbeiterlohn der Industrie damit an. Die normalen Elektriker meines Teams liegen in etwa im oberen Teil dieses Fensters.

Ich habe großen Respekt vor der Funktion eines wissenschaftlichen Mitarbeiters in einer FH, welcher ja auch in der Lehre mitarbeitet (z.B. Erstellung, Vorbereitung und Leitung der studentischen Laborpraktika), da er die Vertiefung des Stoffverständnisses der Studenten durch seine Arbeit maßgeblich beeinflusst und er meiner Meinung nach daher ein besonders guter Ingenieur sein sollte, nicht nur "industrieerfahren", sondern eben auch "industrieerfolgreich".

Also konkret: Ist es einer (Fach)Hochschule in NRW ganz praktisch möglich, wenn diese einen industrieerfahrenen Elektroingenieur mit FH-Diplom als wissenschaftlichen Mitarbeiter gewinnen will, diesem ein Jahresgehalt von wenigstens 50000€ brutto anzubieten nebst sofortiger unbefristeter Anstellung (nach Probezeit)?

Mit freundlichen Grüßen
Michael Vöcking

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Sehr geehrter Herr Vöcking,

haben Sie vielen Dank für Ihre Nachfrage zur Entlohnung von Hochschulabsolventen im öffentlichen Dienst.

Sie haben Recht, dass Diplomingenieurinnen und Diplomingenieure von Fachhochschulen - analog zum Laufbahnrecht der Beamtinnen und Beamten - gemäß dem TV-L nach den Entgeltgruppen EG 9 bis 12 bezahlt werden, mit traditionellen Universitätsabschlüssen (Diplom, Magister) hingegen nach EG 13 aufwärts. Im neuen, gestuften Studiensystem wird nicht mehr nach Hochschultypen unterschieden, sondern danach, ob es sich um einen Bachelorabsolventen bzw. eine Bachelorabsolventin handelt, der oder die - je nach Tätigkeit - nach EG 9 bis 12 vergütet wird, oder eine Masterabsolventin bzw. einen Masterabsolventen, die oder der - je nach Tätigkeit - nach EG 13 aufwärts vergütet wird.

Der TV-L ist das Ergebnis der Verhandlungen der Tarifgemeinschaft der Länder und der Gewerkschaften und daher bundesweit einheitlich gültig. Als Landeswissenschaftsministerin habe ich auf diesen Vereinbarungsprozess nur sehr begrenzte Einflussmöglichkeiten.

Zweifelsohne sind die unmittelbar monetären Verdienstmöglichkeiten für Ingenieure in der Privatwirtschaft gegenwärtig im Durchschnitt höher als eine Vergütung im öffentlichen Dienst. Über eine rein finanzielle Betrachtungsweise hinaus können aber auch Aspekte wie die relative Arbeitsplatzsicherheit, die Sozialleistungen und die Arbeitsbedingungen mit in die Abwägung eingebracht werden. Zudem spielt für den einen Interessenten oder die andere Interessentin auch der Dienst an der Gemeinschaft eine Rolle bei seiner oder ihrer Entscheidung für den öffentlichen Dienst.

Natürlich sind TV-L und auch die gesetzlich geregelte Besoldung der Beamtinnen und Beamten Rahmenbedingungen, die die Handlungsmöglichkeiten öffentlicher Arbeitnehmer in der Rekrutierung von Nachwuchskräften begrenzt, was die Vergütungshöhe und die Möglichkeit, auf konjunkturelle Entwicklungen zu reagieren, anbelangt. Gleichzeitig bitte ich Sie aber auch zu berücksichtigen, dass die öffentliche Hand für einen sparsamen und vor allem transparenten Umgang mit Steuergeldern verantwortlich ist und daher nicht so flexibel entscheiden kann wie ein privater Arbeitgeber.

Mit freundlichen Grüßen
Svenja Schulze

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