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Frage von Andreas K. •

Frage an Sven Schulze von Andreas K. bezüglich Verbraucherschutz

Guten Tag Herr Schulze,

der EU-Rat scheint sich derzeit in Sachen Datenschutz eher von deutschen Standards wegzubewegen, als sich ihnen anzunähern. So findet sich in einem aktuellen Beschluss (ST-6834-2015-INIT, verlinkt z.B. in der Heise.de-Meldung "EU-Staaten verabschieden sich von der Datensparsamkeit", http://www.heise.de/newsticker/meldung/EU-Staaten-verabschieden-sich-von-der-Datensparsamkeit-2574967.html ) der folgende Satz wieder:
"The processing of personal data for direct marketing purposes may be regarded as carried out for a legitimate interest." (Seite 12, Nummer 39)

Das klingt ein wenig so, als ob die Erhebung persönlicher Daten durch Behörden und Firmen speziell zum Zweck des Weiterverkaufs legitimiert werden soll. Wenn ich aber auf die in den letzten Jahren weggekommenen Datensammlungen (nicht nur in EU-Staaten) zurück blickt, erscheint mir das ziemlich fahrlässig. Gerade beim Einholen von personenbezogenen Daten sollte man deswegen doch eher konservativ vorgehen, oder?

Wie stehen Sie selbst, die CDU bzw. die EVP zu diesem Thema?

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr K.,

vielen Dank für Ihre Anfrage über Abgeordnetenwatch vom 15.3. Sie sprechen da eines der großen politischen Projekte der EU an, das schon seit über drei Jahren debattiert wird.

Für die EVP - Fraktion sowie für die CDU/CSU Gruppe im Europäischen Parlament ist der Datenschutz ein zentrales Anliegen. Eine einheitliche europäische Datenschutzregelung ist wichtig und richtig, denn sie schafft für Bürger, Unternehmen und Behörden mehr Rechtssicherheit. Einer Aufweichung des Datenschutzes wird die EVP nicht zustimmen.

Wir treten für die Modernisierung der aktuellen Datenschutzprinzipien ein: wir wollen die Rechte eines Jeden stärken, dem EU-Binnenmarkt eine moderne Datenschutzstruktur geben und Polizei und Strafgerichtsbarkeit gute, grenzüberschreitende Arbeit ermöglichen.

Der EVP ist wichtig, dass sich die Dienstleistungen in Europa entwickeln können, die auf Daten angewiesenen sind, ohne dass die Rechte der Bürger auf Datenschutz gefährdet sind und die Menschen mehr Kontrolle über ihre eigenen Daten haben.
Ein entscheidender Bestandteil für die EVP ist auch das „Recht auf Vergessenwerden“ . Datenschutzrisiken werden reduziert, wenn die Löschung von Daten möglich ist, sofern keine berechtigten Gründe für eine weitere Speicherung bestehen.

Die von Ihnen im Rat angesprochene Diskussion ist lediglich ein Zwischenergebnis der Gespräche innerhalb der Mitgliedsstaaten und stellt auch dort keine generelle Linie dar. Diese ist nach meinen Informationen nicht vor Juni zu erwarten. Die finalen Verhandlungen zum gesamten Datenschutzpaket zwischen Kommission, dem Rat und dem Europäischen Parlament beginnen vermutlich erst Ende des Jahres.

Als Abgeordneter der CDU werde ich mich jedenfalls im Europäischen Parlament dafür einsetzen, dass wir nicht hinter den hohen deutschen Standards zurück fallen und die Sorgen der Bürger bei diesem Thema ernst genommen werden.

Mit freundlichen Grüßen

Sven Schulze