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Frage von Dr. Dieter W. •

Frage an Sven Schulze von Dr. Dieter W. bezüglich Umwelt

Sehr geehrter Herr Schulze,.

mit Entsetzen und Abscheu habe ich in einem Rundschreiben der Stiftung Artenvielfalt gelesen, dass auf der Insel Zypern – also einem EU-Mitglied – auf grausamste Art Zugvögel gefangen, getötet und zum Verzehr angeboten werden. Ich gehe davon aus, dass die dort geschilderten Zustände der Wahrheit entsprechen.

In der Republik Zypern wird damit massiv gegen die Vogelschutzrichtlinie der EU verstoßen, zu deren Einhaltung sich das Land verpflichtet hat. Wenn man sich vor Augen hält, was für welche Dinge von den Ordnungshütern und Bürokraten der EU manchmal unbarmherzig verfolgt werden, fragt man sich, wieso solche Dinge dann ungestraft durchgehen!
Ich bitte Sie um Mitteilung, welche Maßnahmen seitens der EU ergriffen werden, um diesen Skandal zu beenden.

Mit freundlichen Grüßen

D. D. W.

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Dr. W.,

vielen Dank für Ihre Anfrage vom 27. Februar 2015. Sie sprechen einen wichtigen Fall an, in dem die Umsetzung der Vogelschutzrichtlinie von einem Mitgliedsstaat nur unzureichend erreicht wird. Ich konnte folgendes für Sie in Erfahrung bringen:

In der Tat ist Zypern seit dem 1.5.04 verpflichtet, die Vogelschutzrichtlinie umzusetzen. Das Aufstellen von Fangnetzen, das zu einem großflächigen Abfangen unterschiedlicher Vogelarten führt, ist nach der Richtlinie verboten. Zypriotische Behörden versuchen, diesen illegalen Umstand abzustellen.

Die Kommission hat einen Monitoring-Bericht mit Daten über die illegale Fangjagd auf Wildvögel erhalten, die im Herbst 2013 in Zypern stattfand. Neuere Informationen liegen mir leider dazu nicht vor. Außerdem hat die Kommission die Fangjagd in Zypern bei den zuständigen zyprischen Behörden immer wieder vorgebracht. Die Verantwortung für die Durchsetzung der Richtlinie, einschließlich Maßnahmen gegen die Vogelwilderei, liegt jedoch bei den zypriotischen Behörden und nicht in Brüssel. Dennoch versucht die Kommission in Fällen, in denen das illegale Töten oder Fangen von Wildvögeln anhält, zusammen mit den nationalen Behörden die Wirksamkeit der zur Bekämpfung derartiger Praktiken getroffenen Maßnahmen zu überprüfen. In diesem Zusammenhang hat die Kommission auch einen Fahrplan erstellt, in dem konkrete Maßnahmen zur Beseitigung der illegalen Tötung von Wildvögeln, der Fangjagd auf Wildvögel und des Handels mit Wildvögeln in der EU aufgezeigt werden. Sie überwacht die Durchführung dieses Fahrplans in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten und den Interessenträgern.

Ich hoffe, Ihnen mit dieser Recherche weitergeholfen zu haben, und verbleibe

mit freundlichen Grüßen

Sven Schulze