Antisemitismus bedroht in erster Linie Jüdinnen und Juden. Er bedroht aber auch unseren gesellschaftlichen Zusammenhalt und das Vertrauen in die Demokratie und ihre Institutionen insgesamt.
Wir sind, wie viele Menschenrechtsorganisationen, sehr besorgt über den Abschreckungseffekt, den eine Auslieferung und ein Gerichtsverfahren in den USA für Pressefreiheit weltweit haben könnten. Es braucht international mehr Schutz für Plattformen wie Wikileaks, für Whistleblower*innen und Journalist*innen und nicht weniger.
Entscheidend ist dabei nicht, wie ich persönlich den Begriff definiere, sondern wie Geschlecht allgemein definiert wird.
Mit dem Selbstbestimmungsgesetz werden wir über 40 Jahre diskriminierendes Transsexuellengesetz (TSG) überwinden und demütigende Zwangsbegutachtungen sowie staatliche Bevormundung beenden.
Ein Parteienverbot ist ein Instrument unserer Rechtsordnung, das von den Vätern und Müttern des Grundgesetzes als wichtiges Werkzeug der wehrhaften Demokratie in die Verfassung aufgenommen wurde. Für Verbotsverfahren gibt es jedoch aus gutem Grund erhebliche verfassungsrechtliche Hürden, weshalb ein Verbotsantrag auf einer soliden rechtlichen Basis stehen muss.
Der Grünen Bundestagsfraktion ist die Möglichkeit von Sukzessivänderungen (nur Vornamensänderung ohne Personenstandsänderung) ein wichtiges Anliegen, für dessen Aufnahme in das Selbstbestimmungsgesetz sie sich im parlamentarischen Gesetzgebungsverfahren einsetzen wird.