Mit dem neuen Selbstbestimmungsgesetz (SBGG) beenden wir staatliche Bevormundung und Fremdbestimmung.
Eine ganze Reihe an Hürden haben wir als Koalition auch schon aus dem Weg geräumt: Stromspeicher werden bei Netzentgelten und Umlagen fortan begünstigt, die Genehmigungsverfahren für den Bau von Speicherprojekten wurden gestrafft und durch die Abschaffung der EEG-Umlage haben wir für die Kombination von Solaranlage und Heimspeicher erhebliche Bürokratie abgeschafft.
Das Gesetz soll zum 1. November 2024 in Kraft treten und ab dem 1. August können Betroffene Termine in den Standesämtern vereinbaren. Das gilt natürlich auch, wenn Sie im Ausland leben. Den Termin in einem Standesamt müssen Sie in der Regel jedoch vor Ort in Deutschland wahrnehmen.
Darüber hinaus haben wir schon 2023 das Blutspendeverbot für queere Männer und trans*-Personen aufgehoben. Die sexuelle Orientierung und die Geschlechtsidentität dürfen bei der Blutspende keine Ausschluss- oder Rückstellungskriterien mehr sein.
Ich hätte mir gewünscht, dass das Selbstbestimmungsgesetz schon längst verabschiedet worden wäre. Aber es ist ein gutes Signal, dass die Ampel-Fraktionen sich Zeit nehmen Verbesserungen am Regierungsentwurf gründlich zu beraten. Eine schnelle Verabschiedung im Bundestag wäre sehr begrüßenswert.
Es steht bis zur Verabschiedung des Selbstbestimmungsgesetzes noch die abschließende Beratung im Bundestag (sogenannte zweite und dritte Lesung) aus. Ein schneller Beschluss des Gesetzes im Bundestag wäre sehr begrüßenswert