Sehr geehrte Frau Mittag. Wie ist das mit denen die keine Steuern zahlen? Öl und Pellets Heizung können für 2022 die Heizkosten zurückbekommen. Wieso gilt das nicht für Wärmepumpe Strom?
Sehr geehrter Herr D.,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich hiermit gerne beantworten möchte.
Bei Öl und Pellets sind zusätzliche Hilfen eingeführt worden, da die hier entstehenden Heizkosten nicht im Rahmen der Gaspreisbremse inbegriffen sind.
Für Wärmepumpenbesitzer stellt die Strompreisbremse eine Entlastungsmaßnahme dar. Ab dem 1. März gilt rückwirkend für den 1. Januar, dass bei einem Stromverbrauch bis zu 30.000 kWh pro Jahr der Strompreis bei 40 ct/kWh brutto, also inklusive aller Steuern, Abgaben, Umlagen und Netzentgelte, gedeckelt wird - bei einem Basisbedarf von 80 Prozent des vom Netzbetreiber prognostizierten Jahresverbrauchs. Weitere Maßnahmen für besonders Wärmepumpen sind vorerst nicht vorgesehen. Sollte es sich an der Lage etwas ändern, informieren wir gerne darüber.
Nähere Informationen zur Strompreisbremse können Sie dem folgenden Link des Bundeswirtschaftsministeriums entnehmen: https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Pressemitteilungen/2022/12/20221215-bundestag-beschliesst-energiepreisbremsen.html
Mit freundlichen Grüßen,
Susanne Mittag