Setzen Sie sich für eine Anpassung der Mehrwertsteuer auf Lebensmitten gemäß der Forderung des Bundesumweltamtes ein? Wenn ja: Was tun Sie dafür?
Sehr geehrte Frau Mittag,
in der Ernährungsstrategie der Bundesregierung wird angesprochen, dass der Konsum tierischer Lebensmittel in Deutschland oft über der DGE-Empfehlung liegt und diese im Vergleich zu pflanzlichen Lebensmitteln besonders negative Umweltauswirkungen haben.
All diese Punkte könnten mit der folgenden Forderung des Bundesumweltamtes (UBA) positiv beeinflusst werden: „Auf pflanzliche Grundnahrungsmittel und andere wenig und unverarbeitete pflanzliche Lebensmittel (z. B. Obst, Gemüse [...] Brot, Nudeln) sollte der Steuersatz auf 0 Prozent gesenkt werden. Pflanzen- und pilzbasierte Milch und Fleischersatzprodukte (z. B. Haferdrinks) sollten wie andere stärker verarbeitete pflanzliche Lebensmittel mit dem ermäßigten Mehrwertsteuersatz von 7 Prozent besteuert werden. Im Gegenzug werden tierische Lebensmittel mit dem Regelsatz von 19 Prozent besteuert [...]“.
Diese Anfrage stelle ich sowohl als Privatperson als auch als Vertreter des studentischen Netzwerkes sneep eV
Sehr geehrte Frau K.,
vielen Dank für Ihre Frage zur Anpassung der Mehrwertsteuer auf Grundnahrungsmittel gemäß der Forderung des Bundesumweltamtes.
Bisher liegt der reguläre Steuersatz bei 19 Prozent. Das gilt auch für Getränke und Luxusgüter. Für Grundnahrungsmittel gibt es jedoch den ermäßigten Steuersatz von 7 Prozent. Hierzu gehören z. B. Zucker, Mehl, Kartoffeln, Gewürze, Gemüse und Obst, Tee, Kaffee, Nüsse, Milch und Milchprodukte wie Käse, Quark, Butter sowie Fleisch, Fisch, rohe Eier und Honig.
Allerdings ist die Zuordnung einiger Produkte umstritten. So wird Trüffel beispielsweise ermäßigt versteuert, während pflanzliche Milchersatzprodukte den vollen Steuersatz von 19 Prozent haben. Wir sehen hier Nachholbedarf, allerdings bedarf es dabei einer großen Mehrwertsteuerreform.
Ich sehe es auch als Frage der Fairness, hier noch einmal nachzusteuern. Denn zum einen befinden sich die Ernährungsgewohnheiten im Wandel – immer mehr Menschen wollen sich gesünder und stärker pflanzenbetont ernähren. Zum anderen haben wir mit unserer Ernährung so einen großen Einfluss auf unsere Gesundheit und das Klima. Eine Subventionierung kann daher sehr wirkungsvoll sein.
Auch der Bürgerrat Ernährung hat sich mit dieser Frage auseinandergesetzt und sich für einen neuen Steuerkurs für Lebensmittel ausgesprochen.
Da die Mehrwertsteuerreform eine steuerliche Frage ist, liegt die Zuständigkeit federführend im Bundesfinanzministerium bzw. im Finanzausschuss des Deutschen Bundestages. Ich hoffe sehr, dass die Finanzpolitikerinnen und Finanzpolitiker sich bald mit den Vorschlägen des Umweltbundesamtes und des Bürgerrates aber auch von anderen wichtigen Akteuren, die eine Anpassung der Mehrwertsteuer auf Grundnahrungsmittel fordern, auseinandersetzen, diese prüfen und eine entsprechende Mehrwertsteuerreform in die Wege leiten werden.
Mit freundlichen Grüßen
Susanne Mittag, MdB