Frage an Susanne Mittag von Ernst W. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrte Frau Mittag!
trotz der Einführung des Betriebsrentenfreibetragsgesetzes ab 01.01.2020 werden von der Politik noch immer die Interessen von ca. 9 Mio. altersvorsorgenden Menschen ignoriert.
Nach wie vor muss ein nicht unerheblicher Teil der selbst finanzierten Auszahlungssumme einer Direktversicherung oder Betriebsrente an die Gesetzliche Krankenversicherung abgeführt werden.
Auch ich gehöre zu den Betroffenen.
Das ab den 01.01.2020 gültige Betriebsrentenfreibetragsgesetz gewährt den Direktversicherten einen Freibetrag in Höhe von monatlich 159 € für 120 Monate und den Betriebsrentnern für ca. 250 Monate. Ich habe an Sie als gewählten Vertreter im Deutschen Bundestag folgende Fragen.
1. Frage
anhand des Statistischen Bundesamtes besteht ein deutlich höherer monatlicher Fehlbetrag im Lebensunterhalt der Rentnerhaushalte. Hier muss eine Entlastung geschaffen werden, ansonsten ist eine Unterstützung von anderer Seite erforderlich.
2. Frage
Warum werden in der Auszahlungsphase Direktversicherte und Betriebsrentner bei der Beitragszahlung unterschiedlich behandelt? (Laufzeit Freibetrag Direktversicherte auf 120 Monate begrenzt; Laufzeit Freibetrag Betriebsrentner auf Lebenszeit im Durchschnitt ca. 250 Monate.
3. Frage
Warum werden nur gesetzlich und freiwillige Krankenversicherte zur Zahlung der doppelten Sozialversicherungsbeiträge aus der arbeitnehmerfinanzierten Altersv orsorge verpflichtet? (Beamte und privat Versicherte sind ausgenommen).
k4. Frage
Warum werden trotz vorhandener Mittel und Parteibeschlüsse die nachweislichen Fehler des GMG-Gesetzes für vor 2004 abgeschlossene Verträge nicht korrigiert? Wie wollen Sie die Ungerechtigkeit der Doppelverbeitragung in der Altersvorsorge nachhaltig beseitigen?
k5. Frage
wann und wie kommt der nächste Schritt in Richtung meiner Forderungen?
Wie stellen Sie sich eine Entschädigung der zu viel gezahlten Sozialversicherungsbeiträge vor?
Höre gerne von Ihnen