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Susanne Mittag
SPD
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Frage von Lina P. •

Frage an Susanne Mittag von Lina P. bezüglich Gesundheit

Wie wollen Sie sicherstellen, dass keine weiteren Geburtskliniken/Kreißsäle geschlossen werden?
Was werden Sie für die sichere Geburt tun? Was werden Sie sich für den Erhalt der Hebammen vornehmen?

change.org/hebammen

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Antwort von
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Sehr geehrte Frau P.

grundsätzlich liegt die Verantwortung für die Sicherstellung und Planung ausreichender Geburtshilfestationen in Krankenhäusern in der Hoheit der Länder. Bei der Planung spielen vor allem Aspekte der Wohnortnähe und der Wirtschaftlichkeit eine Rolle. Dazu kann die Nähe und Erreichbarkeit intensivmedizinischer Betreuung für entsprechende Fälle ein weiterer Aspekt sein. Nichts desto trotz gilt, dass eine gute Gesundheitsversorgung nicht vom Einkommen und nicht vom Wohnort abhängen. Deshalb wollen wir eine integrierte Bedarfsplanung der gesamten medizinischen Versorgung, um so eine flächendeckende Versorgung gewährleisten.
Die Weiterentwicklung der Versorgung ist gerade in ländlichen Räumen oder strukturschwachen Gebieten von hoher Bedeutung, um die Risiken von Unterversorgung zu vermeiden. Dies gilt auch für die Geburtshilfe. Deswegen sollten die bestehenden Möglichkeiten, Modellvorhaben zur Weiterentwicklung der Versorgung durchzuführen, genutzt werden.

Hebammen leisten einen unverzichtbaren Beitrag als Begleiterinnen beim Start ins Leben – vor, während und nach der Geburt. Wir müssen den Beruf attraktiver machen und die Arbeitsbedingungen verbessern. Der Wert ihrer Arbeit muss sich auch in der Bezahlung widerspiegeln.
Wir haben schon in dieser Legislaturperiode verschiedene Maßnahmen unternommen, um auch künftig eine flächendeckende Versorgung mit Hebammenhilfe, einschließlich der Geburtshilfe, sicherzustellen und die Möglichkeit zur freien Wahl des Geburtsortes zu gewährleisten.
Dazu zählen auch Maßnahmen, um einer finanziellen Überlastung durch die Erhöhung der Haftpflichtprämie vorzubeugen. Insbesondere wurde mit dem Versorgungsstärkungsgesetz zum 1. Januar 2016 geregelt, dass Kranken- und Pflegekassen künftig darauf verzichten müssen, Regressforderungen gegenüber freiberuflichen Hebammen zu erheben. Diese Regressforderungen waren in der Vergangenheit eine Ursache für den Anstieg der Haftpflichtprämien. Folglich könnte der Regressverzicht einen weiteren Anstieg bremsen und Hebammen finanziell entlasten. Wichtig für die Berufsausübung der Hebammen ist zudem, dass der Gruppenversicherungsvertrag des Deutschen Hebammenverbands (DHV) weiter angeboten werden kann. Ende 2015 wurde zwischen dem auch bislang im Markt befindlichen Versicherungskonsortium und dem DHV eine Verlängerung des bestehenden Gruppenvertrages bis Mitte 2018 unterzeichnet. Damit ist erstmals wieder eine mehrjährige Absicherung der freiberuflichen Hebammen gewährleistet.
Diese Maßnahmen helfen insbesondere den Hebammen, die nur wenige Geburten im Jahr betreuen und von den Haftpflichtprämien besonders belastet sind.
Das waren wichtige Schritte zum Erhalt der Hebammen; das Thema wird uns aber sicher auch in der kommenden Legislaturperiode beschäftigen.

Mit freundlichen Grüßen
Susanne Mittag, MdB

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