Frage an Susanne Mittag von Heino L. bezüglich Soziale Sicherung
Hallo Frau Mittag,
warum beantworten Sie nicht meine Frage zu meinem Schreiben vom 28.02.2015.
MfG. Heino Lohöfer
Sehr geehrter Herr Lohhöfer,
Ihre Frage vom 28.2. habe ich erhalten. Vielen Dank. Sie beziehen sich in Ihrer Anfrage auf die Diätenerhöhung, die im Februar des vergangenen Jahres vom Bundestag beschlossen wurde. Entgegen der weit verbreiteten Meinung ist der Bundestag kein „Selbstbedienungsladen“, doch wer außer den Parlamentariern der gewählten Legislative sollte in einer parlamentarischen Demokratie über die Bezahlung von Parlamentariern entscheiden?
Um größtmögliche Transparenz zu gewährleisten, hatte der Bundestag eine unabhängige Kommission beauftragt, Empfehlungen zu verfassen. Dieser Kommission gehörten keine Politiker an. Diese Empfehlungen sehen vor, dass Bundestagsabgeordnete eine Vergütungshöhe der Besoldungsgruppe R 6 erhalten sollen. Das entspricht in etwa der Vergütung von Oberbürgermeistern mittelgroßer Städte (250.000 Einwohner) oder der von Landräten. Damit soll das zentrale Ziel der Abgeordnetenentschädigung gewährleistet werden: eine unabhängige Ausübung des Mandats. Diese Entscheidung wurde noch vor der Bundestagswahl von dem Abgeordneten der 17. Wahlperiode getroffen.
Die Abgeordneten haben in den vergangenen Jahren wiederholt auf Erhöhungen verzichtet. Es war aber an der Zeit, eine endgültige Regelung zu finden, um Diskussionen auch in Zukunft möglichst zu vermeiden. Mit der jetzt getroffenen Entscheidung ist nicht nur die Erhöhung verbunden. Mit dem Gesetz wurde ebenfalls beschlossen, dass ab dem 01.07.2016 Erhöhungen der Abgeordnetenentschädigung entsprechend der Entwicklung der Bruttomonatsverdienste aller abhängig Beschäftigten im Bundesgebiet erfolgen. Die Abgeordnetenentschädigung entwickelt sich also entsprechend der durchschnittlichen Einkommensentwicklung aller Einkommen. Die Kommission hat zudem die Überarbeitung der Altersversorgung von Abgeordneten empfohlen. Hier haben wir entschieden, dass es Einschnitte geben wird: Der Höchstsatz wird auf 65 Prozent gesenkt. Zudem ist eine vorzeitige Altersentschädigung künftig nur noch mit Abschlägen und erst ab 63 Jahren möglich. Diese Änderung war längst überfällig. Die Entschädigung bekommt ein Abgeordneter aber nicht auf die Hand. Davon gehen noch Steuern, Mandatsträgerbeiträge, Krankenversicherung usw. ab. Das ist ohne Zweifel ein gutes Einkommen. Ich bin bemüht, dafür auch eine ebenso hohe Arbeitsleistung zu bringen und für meinen Wahlkreis erfolgreich zu wirken.
Ich kann verstehen, dass diese Vergütung Rentner und Rentnerinnen mit vergleichsweise geringen Bezügen als ungerecht und überzogen erscheinen. Immerhin können die Rentner im Jahr 2015 mit einer spürbaren Rentenerhöhung von etwa 2 Prozent rechnen. Die Rentenanpassung 2015 wird zwar deutlich niedriger liegen, wie noch 2013 prognostiziert, aber höher als die aktuelle Inflationsrate. Die gute Konjunktur und die steigenden Löhnen sind die Hauptursachen für die Rentenerhöhung.
Selbstverständlich setze ich mich für eine Gleichbehandlung aller Bürger ein, etwa bei der Frage der Lohngleichheit von Frauen und Männern oder im Einsatz für die Rechte von Menschen mit Einschränkungen und Behinderungen.
Die Gleichbehandlung bedeutet allerdings nicht, dass Menschen mit unterschiedlichen Rollen und Funktionen in der Gesellschaft auch die gleiche Höhe der Bezahlung erhalten sollten, auch die Rentenbezüge sind sehr unterschiedlich.
Mit freundlichen Grüßen
Susanne Mittag,MdB
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