Frage an Susanne Menge von Herbert D. bezüglich Finanzen
Ich bin Geschäftsführer einer KG, habe eine Steuererklärung mit Bilanz, die völlig ohne Einkommen ist, zu spät abgegeben. Gegen die Steuerschätzung legte ich Einspruch ein, die Entscheidung über den Einspruch kreuzte sich mit der eingereichten Erklärung, aber der Bescheid wurde rechtskräftig. Ich klagte nicht mehr, in dem guten Glauben, daß sich das alleine regeln würde. Nicht so bei unseren Nds. Finanzämtern. Die kassieren jetzt gnadenlos die geschätzten Steuern. Es gibt keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, einen, ich hätte ja einen Anwalt oder Steuerberater mit der Klage beauftragen können, mindestens einen oder gar drei Richter beim Finanzgericht beschäftigen dürfen, um dann einen Bescheid zu unseren Gunsten zu bekommen. Die Vernunft siegt hier nicht, nur der kostspielige Formweg, der teils auch zu unseren Lasten gegangen wäre. Wie schön, wenn wir zu wenige Richter haben? Ist das über das Finanzministerium noch zu richten?
Sehr geehrter Herr Dirksen,
ich kann die von Ihnen beschriebene Lage nachvollziehen, jedoch bitte ich Sie um Verständnis, dass ich bei Anliegen, die einen konkreten Steuerfall betreffen als Landtagsabgeordnete nicht direkt weiterhelfen kann. Mein Rat an Sie ist, dass Sie mit den Finanzbehörden reden. Dazu können Sie sich entweder an die Info-Hotline der niedersächsischen Finanzämter ( http://gruenlink.de/kro ) oder am besten direkt an die Auskunftstelle des für Sie zuständige Finanzamt wenden. Eine Übersicht der Auskunftstellen aller niedersächsischen Finanzämter können Sie hier einsehen: http://gruenlink.de/krn
Mit freundlichen Grüßen
Susanne Menge