Frage an Susanne Kieckbusch von Klemens A. bezüglich Recht
Sehr geehrte Frau Kieckbusch,
wie ist Ihre Meinung zur geplanten Privatisierung der Gerichtsvollzieher?
Mit freundlichen Grüßen
Klemens Armborst
Sehr geehrter Herr Armborst,
um die Justiz in Baden-Württemberg trotz steigender Arbeitsbelastung und weiterer Personaleinsparungen zukunftsfähig zu machen, ist eine grundlegende Strukturreform notwendig.
Hierzu zählt nach Auffassung der GRÜNEN unter anderem auch eine Konzentration von Gerichtsstandorten.
Die Landesregierung hat im Jahr 2003 eine Große Justizreform angekündigt, von der heute lediglich ein Pilotprojekt zur Privatisierung der Bewährungshilfe übrig geblieben ist.
Die von der ehemaligen Justizministerin Corinna Werwig-Hertneck (FDP) geplante umfassende Privatisierung des Notariats, der Bewährungshilfe und des Gerichtsvollzieherwesens sowie die Übertragung des Handelsregisters auf die IHK sind am Widerstand des Koalitionspartners CDU und am fehlenden rechtlichen Handlungsspielraum des Landesgesetzgebers gescheitert.
Die GRÜNEN lehnen eine Privatisierung des Gerichtsvollzieherwesens aus verfassungsrechtlichen Gründen ab. Unabhängig von bislang fehlenden und vom Land allenfalls über Bundesratsinitiativen herbeizuführenden bundesrechtlichen Regelungen, bedürfen die Gerichtsvollzieher bei ihrer hoheitlichen Aufgabenerfüllung, von der Abnahme der eidesstattlichen Versicherung bis hin zur Wohnungsöffnung einer besonderen Legitimation.
Ob diese Legitimation zum Grundrechtseingriff privatrechtlich organisiert werden kann, ist bedenklich. Die Landesregierung hat weiterhin bislang nicht schlüssig dargetan, in welcher Form die Ausnahmeausfälle im Landeshaushalt kompensiert werden sollen.
Mit freundlichen Grüßen,
Susanne Kieckbusch