Frage an Susanne Egbers von Jule T. bezüglich Umwelt
Sehr geehrte Frau Egbers,
in Ihrer Antwort an Frau Ketzler betonen Sie, dass Eimsbüttel ein dicht besiedelter Bezirk ist. Da mögen Sie Recht haben, zumindest was das Kerngebiet angeht. Aber zu Eimsbüttel gehören auch Stadtteile wie
Schnelsen, Lokstedt, Niendorf, Stellingen und Eidelstedt, die über großzügige Grünanlagen verfügen. Ich frage Sie ganz konkret: Was spricht Ihrer Meinung nach dagegen, einem von der Leine befreitem Hund - also einem Hund, dessen Halter nachgewiesen hat, dass von seinem Hund keine Gefahr ausgeht und dass er ihn zuverlässig abrufen kann - den Freilauf beispielsweise in der Grünanlage am Rahweg oder in der Stellinger Schweiz zu verweigern?
Mit freundlichen Grüßen
Jule Thumser
Sehr geehrte Frau Thumser,
sowohl in der Grünanlage am Rahweg als auch in der Stellinger Schweiz haben wir Hundefreilaufflächen für alle Hunde ausgewiesen. Sie können Ihren Hund/Ihre Hunde dort, sogar unabhängig von einer abgelegten Prüfung, frei laufen lassen. Vorher war der Hundefreilauf in den aufgeführten Gebieten grundsätzlich und überall untersagt. Beide Gebiete haben aber auch Bereiche, in denen wild lebende Tiere einen Rückzugsraum finden und die es zu schützen gilt. Selbst der gehorsamste Hund ist immer noch ein Hund mit einem Spiel- und Jagdtrieb und das ist auch gut so. Um hier erhebliche Beeinträchtigungen für wild lebende Tiere zu vermeiden, haben wir in beiden von Ihnen genannten Grünanlagen bewusst Teile nicht zum Hundefreilauf freigegeben.
Freundliche Grüße
Susanne Egbers