Frage an Susanne Egbers von Irmgard T. bezüglich Umwelt
Sehr geehrte Frau Egberts,
vielen Dank für Ihre mail. Meine Fragen haben Sie zum grössten Teil leider nicht beantwortet..
Die Frage, ob ich es mit dem Rattengift erst meine, muss ich bejahen, sonst hätte ich sie nicht gestellt!
Also nochmal: Es wird in Hundeauslaufflächen Rattengift ausgelegt und zwar im Jaarsmoor.
Ist das Ihrer Meinung nach in Ordung oder nicht, Wenn nicht, was gedenken Sie dagegen zu tun?????
Ihr Argument, das Hundeauslaufflächen keine Autobahnen sind, empfinde ich als sehr arrogant. Also sollen Hundehalter im Dunkeln Gassi gehen oder wie?
Zu den Wildtieren:
Wurden zum Inkrafttreten des Hundegesetzes in der Stellinger Schweiz Rehe ausgesetzt? Wenn ja wieviele?
Habe dort noch nie eins gesehen. Wenn die Rehe schon vorher da waren, wie konnten diese wohl überleben ohne Hundegesetz? Wenn es dort viele Rehe gibt, würde die Anwesenheit von Spaziergängern und Radfahrern genauso stören, wie die von Hunden.
Mich wundert jetzt auch sehr, dass Sie nicht gegen die Jagt mobil machen, wenn jetzt die Rehe für Ihre Argumentation herhalten müssen oder tun Sie das?
Übrigens ist meine Einstellung;: jedes Tier zu achten und das habe ich auch all meinen Tieren beigebracht, wozu nicht nur ein Hund zählt..
Ich hoffe, ihre nächste Antwort von Ihnen überzeugt mich nicht davon, dass Sie Hundehalter für Menschen zweiter Klasse halten, die im Dunkeln mit ihren Hunden spazierengehen sollen auf Hundeauslaufflächen, wo Rattengift ausgelegt ist auf Flächen, die noch nicht mal korrekt ausgeschildert sind.
Mit freundlichen Grüssen
Irmgard Töpelmann
Sehr geehrte Frau Töpelmann,
zu Ihrer Frage zum Auslegen von Rattengift auf der Grünfläche am Jaarsmoor kann ich wirklich nicht viel sagen. Ich höre davon zum ersten Mal und ich weiß nicht wer dort zu welchem Zweck Rattengift ausgelegt hat. Da es sich hier um eine Grünanlage innerhalb eines Wohngebiets handelt, kann ich mir aber schon vorstellen, dass bei vermehrtem Vorkommen von Ratten hier im Interesse der Anwohner die Rattenbekämpfung aus gesundheitlichen Gründen geboten ist.
Hundefreilaufflächen sind ja nicht ausschließlich zum Hundefreilauf geschaffene, angelegte und hergerichtete Flächen. Es handelt sich dabei um Teile von öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen, auf denen neben anderen Freizeit- und Erholungsnutzungen auch der Hundefreilauf freigegeben ist. Auch wenn die Freigabe in der Regel dazu führt, dass diese Flächen von anderen Nutzern kaum oder nicht mehr genutzt werden (können), sind sie keine Exclusiv-Flächen für Hunde und ihre Halterinnen. Es gelten dort für Hundehalterinnen und Hundehalter die selben Aufsichts- und Sorgfaltspflichen wie überall und es gibt eben auch keine spezielle Ausstattung, z.B. Beleuchtung. Hundehalterinnen und Hundehalter sind somit weder besser noch schlechter gestellt als alle anderen Nutzerinnen von Grün- und Erholungsanlagen auch.
Noch einmal zum Thema Wildtiere:
Natürlich wurden in der Stellinger Schweiz nicht extra zum Inkrafttreten des Hundegesetzes Rehe ausgesetzt. Die Tatsache, dass Sie dort noch nie eines gesehen haben, bedeutet ja nicht, dass dort keine Rehe leben. Durch das Hundegesetz hat sich die Situation der Rehe lediglich dahingehend verschlechtert, dass nun nach Umsetzung der Globalrichtlinie eine Fläche zum Hundefreilauf freigegeben ist. Diesen Bereich werden sie jetzt meiden. Im gesamten übrigen Bereich bestand vorher und besteht jetzt ein Anleingebot, da hat sich mit Inkrafttreten des Hundegesetzes nichts geändert. Das ist und bleibt in meinen Augen sinnvoll und geboten, um Rehen und anderen Wildtieren abseits der von Menschen genutzten Flächen den nötigen Rückzugsraum zu bieten.
Ein gesundes und erfolgreiches Jahr 2008 wünscht Ihnen
Susanne Egbers