Frage an Susanne Egbers von Annegret K. bezüglich Umwelt
Sehr geehrte Frau Egbers,
Nun haben wir ja unser Hundegesetz und die Bezirke wurden aufgefordert die Globalrichtlinie umzusetzten. Von der Hunde-Lobby wurden die Bezirksparlamentarier gebeten einige Fragen zum Hundegesetz zu beantworten. Aber leider kam es so wie es kommen musste. Gerade die Politiker, die an der Basis arbeiten und für das Volk zuständig sein sollten, fühlen sich überhaupt nicht angesprochen, wie besonders hier für den Bezirk Eimsbüttel zu lesen war.
Die Umsetzung der Globalrichtlinie im Bezirk Eimsbüttel entbehrt jeder Logik. Diese seitenlangen Ausarbeitungen täuschen über den wahren Inhalt nicht hinweg. Freigegeben wurden z.T. kleinste Wiesen und Wege die jegliche Diskussion erübrigen. Das kann im Bezirk Eimsbüttel nicht der Weisheit letzter Schluss sein. Was wollen Sie unternehmen, um die Gleichstellung aller Bürger mit Hund zu gewährleisten? Wäre es nicht sinnvoll, wie im Bezirk Wandsbek und z.T. auch Nord, die Führerscheingeprüften Hunden von dem Leinenzwang zu befreien. Warum soll ein Hund in Wandsbek ungefährlicher sein als in Eimsbüttel? Können Sie mir das erklären!!
Sehr geehrte Frau Ketzler,
ich bin mir nicht bewusst, eine Anfrage von Ihrer Seite an mich nicht beantwortet zu haben. Bitte helfen Sie mir auf die Sprünge, wo und in welcher Form Sie sich vergeblich an mich gewandt haben.
Wir haben uns in Eimsbüttel wirklich redlich Mühe gegeben, Flächen zu finden, die wir als Hundeauslaufzonen für geprüfte Hunde zusätzlich zu den bereits ausgewiesenen Hundefreilaufflächen freigeben können. Dabei hatten wir einerseits die Bedürfnisse aller Bürgerinnen und Bürger zu berücksichtigen und andererseits mit der Tatsache umzugehen, dass Eimsbüttel ein recht dicht besiedelter Bezirk ist. Bei einer sowieso - besonders im Kerngebiet - sehr mageren Ausstattung mit Grün- und Freiflächen war und ist es uns besonders wichtig, dass alle Bürgerinnen und Bürger Raum für Erholung und Freizeitaktivitäten finden und naturnahe Flächen und Landschaftsschutzgebiete geschützt bleiben.
Für Hundehalterinnen und ihre Hunde hat sich die Situation ja dadurch auch verbessert. Bestand vor dem Erlass der Hundeverordnung bis auf die damals schon ausgewiesenen Hundefreilaufflächen generell ein Leinenzwang in öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen, haben Sie jetzt für Ihre geprüften Hunde auf den dort als Hundeauslaufzonen ausgewiesenen Flächen zusätzliche Freilaufmöglichkeiten.
Freundliche Grüße
Susanne Egbers