Frage an Stephanie Rose von Nils S. bezüglich Raumordnung, Bau- und Wohnungswesen
1. Auf Basis welcher Rechtsverordnung, Dienstanweisung oder Gesetzes (bitte jeweils mit Datum) wird das Vorkaufsrecht zur Anwendung gebracht?
2. Wie kann es sein, dass aktuell am Ochsenwerder Norderdeich Häuser im Deichgrund in Bau befindlich sind, vor 3 Jahren Allermöher Deich 94 verkauft wurde und Allermöher Deich 88 im Deichgrund errichtet werden durfte?
3. BGB und HWaG verlangen rechtlich haltbare Begründungen für die Anwendung des Vorkaufsrechts. Wie lautet diese?
4. Die BUE bezieht sich für den aktuellen Bedarf auf die Studie: BINNENHOCHWASSERSCHUTZ UNTER BERÜCKSICHTIGUNG VON ÖKOLOGIE UND ÖKONOMIE, sie ist von einer Mitarbeiterin der LSBG erstellt und sich auf Oberflächenwasserableitung, modellhaft für die Kolau und Dove Elbe bezieht. Neben dem fehlenden Bezug zum Deichschutz wird lediglich die Schaffung von Stauräumen im Vorland empfohlen. Das Haus Allermöher Deich 95, welches betroffen ist, steht im Hinterland, also der wasser- abgewandten Seite. Wie ist das mit dem Bezug auf diese Studie und der Anwendung des Vorkaufsrechts zu vereinbaren?
5. Die RICHTLINIE 2007/60/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 23. Oktober 2007 über die Bewertung und das Management von Hochwasserrisiken fordert in Artikel 1
„Ziel dieser Richtlinie ist es, einen Rahmen für die Bewertung und das Management von Hochwasserrisiken zur Verringerung der hochwasserbedingten nachteiligen Folgen auf die menschliche Gesundheit, die Umwelt, das Kulturerbe und wirtschaftliche Tätigkeiten in der Gemeinschaft zu schaffen.”
Wie wurde die Bewertung für das Kulturerbe vorgenommen und mit welchem Ergebnis?
6. Die interaktive Flutrisikokarte zeigt ein Flutrisiko an der Dove Elbe erst bei einem extremen Flutereignis und der Annahme, dass der Deichschutz versagt hat.
Wie lässt sich daraus ein Risiko für die Binnendeiche und damit der Bedarf ableiten?
7. Das BUE sagt, dass man in den nächsten 100 Jahren vom gesetzlichen Vorkaufsrecht konsequent Gebrauch machen wird und dass es zu keinen Enteignungen kommen wird. Von gleicher Stelle heißt es, dass die Öffnung der Dove Elbe zu Tide Elbe eine Erhöhung der Deiche fordern wird.
Abgesehen davon, dass es nicht einmal eine abschließende Studie zu diesem Thema gibt und eine vollständige Öffnung vom Forum Tide-Elbe gar nicht in Erwägung gezogen wird, heißt dies verbindlich, dass es erst zu Maßnahmen kommt wenn der Letzte freiwillig verkauft hat?
Welche Garantien erhalten aktuelle Eigentümer?
8. Die LIG teilte in Abstimmung mit der LSBG mit, dass Häuser im Deichgrund lediglich geduldet sein.
Wann und in welcher Form hat man dies den Eigentümern mitgeteilt?
9. Was bietet man den betroffenen Eigentümern jetzt an, die ab sofort ihren Grund und Boden nicht mehr verkaufen können und daher im besten Fall einen Verkehrswert erhalten, der sich an Bodenrichtwerten orientiert, die ins Bodenlose fallen werden?
10. Wie ist der genaue zeitliche Ablauf der Maßnahme?
11. Welche Häuser sind betroffen
12. Was im einzelnen genau geplant?
13. Wann wird mit uns endlich gesprochen?
14. Was ist im Oktober oder November in der Hamburger-Bürgerschaft genau geplant. Worüber soll da entschieden werden?
15. Warum ist in den letzten Jahren die Deichpflege so extrem vernachlässigt worden?
16. Aus FORUM TIDEELBE, Titelthema DOVE-ELBE, Durch Wiederanbindung könnte zusätzliches Tidevolumen in relevantem Umfang geschaffen werden. Dazu aus DHI 7.1.1 Wirkung der Dove Elbe Anbindung in Höhe Brunsbüttel bis zu 3 cm. Frage: Wird die Zerstörung dieses einmaligen Ökoparadieses ca. 10 Minuten von der Stadtmitte entfernt für 1-2 fingerbreite Wasserhöhe in kauf genommen?
17. Aus FORUM TIDEELBE, Titelthema DOVE-ELBE, Aus ökologischer Sicht wurde das Aufwertungspotiental der Fläche gegenüber wertvollem Bestand als gering eingeschätzt.
Frage: Die Tide wurde 1952 sinnvollerweise von der Dove Elbe abgesperrt. Sind die Baumaßnahmen es wert, dass in 70 Jahren gewachsene Ökosystem, das größte Wassersportfreizeitgebiet, das Olympia-Trainingsgebiet schwer zu beschädigen.
Sehr geehrter Herr Schumacher,
herzlichen Dank für Ihre Fragen. Vorab möchte ich zu Ihren 17 Fragen
schon antworten, dass zumindest die ersten neun Fragen bereits auf der
Internetseite „RettetdieDeiche.de“ veröffentlicht waren und da
zutreffend als Fragen an die Behörde deklariert worden sind
(http://deich.barthel.hamburg/fragen-an-die-behoerden). Auch wir warten
interessiert auf die Antworten der Behörde.
Die Fragen mit Bezug auf die Öffnung der Dove Elbe kann ich Ihnen nur
dahingehend beantworten, dass wir eine Öffnung ablehnen. Das haben wir
bereits verschiedendlich, z. B. währen der Bezirksversammlungswahlen,
deutlich gemacht. Ein Öffnung griffe in den Siedlungsraum derart ein,
dass der geringfügige (wenn überhaupt) Nutzen für den Tidenhub das in
keiner Weise rechtfertigt.
Die weiteren Fragen beziehen sich auf Verwaltungshandeln. Dazu liegen
unserer Fraktion keine Informationen vor. Der gesamte Sachverhalt ist
bisher nicht Thema in der Bürgerschaft gewesen. Im Rahmen der
Haushaltsberatungen werden vermutlich Geldmittel für Grundstückankäufe,
so wie auch in den vorhergehenden Haushalten, bereitgestellt werden. Die
kämen dann bei der Ausübung des Vorkaufsrechts zum Einsatz. Thema in der
Bürgerschaft müsste sein, wenn die Dove Elbe tatsächlich geöffnet werden
sollte. Dazu ist mir aber weder ein Ergebnis der Untersuchung noch eine
Planung bekannt. Da auf bezirklicher Ebene alle Parteien diese Öffnung
ablehnen und in der Bürgerschaft zumindest die LINKE und die CDU (und in
der letzten Legislatur auch die FDP) diese Öffnung klar ablehnten und
auch aus der Regierungskoalition eine eher vorsichtige Ablehnung zu
vernehmen war, ist meine Erwartungshaltung, dass eine Öffnung nicht
realisiert wird. Sollte es trotzdem einen Versuch geben werden wir uns,
wie bisher, klar dagegen aussprechen.
Meine Fraktion und ich setzen uns vehement für die Sicherheit der
Menschen in den Vier- und Marschlanden ein und den Erhalt dieses
einmaligen Lebensraums. Deshalb haben wir uns schon sofort nach der
Veröffentlichung der Studie über den Zustand der zweiten Deichlinie
2015, mehrfach für deren Instandsetzung eingesetzt. Das Binnenhochwasser
2012 hat gezeigt wie wichtig auch hinter den Außendeichen ein
funktionierender Hochwasserschutz ist. Die Erfahrung aus den
Schutzmaßnahmen für die Elbdeiche, die erste Deichlinie, zeigt, dass
Enteignungen zum Schutz der Deiche (bzw. dort wo sie zu
Hochwasserschutzanlagen herabgestuft wurden) durch die Ausübung des
Vorkaufsrechts unnötig sind. Es handelt sich hier um ein
generationenübergreifendes Projekt. Dass anscheinend vom Bezirksamt
Baugenehmigungen im Deichfuß genehmigt wurden ist etwas was wir noch
hinterfragen werden, genauso, wie den Zeitpunkt der Entscheidung zur
Ausübung des Vorkaufsrechts. Dabei gehen wir davon aus, dass, genauso
wie bei der Ausübung des Vorkaufsrechts an den Elbdeichen, es auch im
Binnenland zu keinen unvertretbaren Wertverlusten kommt. Zumindest sind
uns hier keine Streitfälle bekannt.
In diesem Sinne werden wir uns auch zukünftig für eine wirksame, dem
Schutz der Menschen dienende, Rettung der Deiche einsetzen – nach
Möglichkeit auch wieder als vollwertige Deiche, die nicht nur dem Zweck
dienen ein Hochwasser zu verzögern um Zeit für Evakuierungen zu gewinnen.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen Ihre Fragen, wenn auch nicht im Detail, aber
in den Grundzügen ausreichend beantworten. Die Fragen sind in Richtung
der Verwaltung und der Exekutive gestellt und da auch richtig
angesiedelt. Eine Öffnung der Dove Elbe lehnen wir ab, setzen uns aber
für die Deichsicherheit auch an den Binnendeichen oder
Hochwasserschutzanlagen ein.
Gerne stehe ich Ihnen bei weiteren Fragen zur Verfügung.
Mit besten Grüßen
Stephanie Rose