
Sowohl heute wie in Zukunft soll die sogenannte Ermessenseinbürgerung es ermöglichen, aus Gründen des öffentlichen Interesses oder zur Vermeidung einer besonderen Härte auch Menschen einzubürgern, die von staatlichen Leistungen leben
Stephan Thomae
Sowohl heute wie in Zukunft soll die sogenannte Ermessenseinbürgerung es ermöglichen, aus Gründen des öffentlichen Interesses oder zur Vermeidung einer besonderen Härte auch Menschen einzubürgern, die von staatlichen Leistungen leben
Der Antrag der CDU/CSU-Fraktion greift ein wichtiges, lange vernachlässigtes, Thema auf. Die Plenardebatte und die öffentliche Anhörung haben gezeigt, dass es großen Handlungsbedarf gibt. Viele der Forderungen im Antrag liegen jedoch außerhalb des Kompetenzbereichs der Bundesregierung.
Das Gesetz zur Neuregelung des Staatsangehörigkeitsrechts befindet sich derzeit noch in der so genannten Ressortabstimmung der Bundesregierung, wird danach im Kabinett als „Gesetzentwurf der Bundesregierung“ beschlossen und danach dem Deutschen Bundestag zur parlamentarischen Beratung übersandt.
Das Gesetz zur Neuregelung des Staatsangehörigkeitsrechts befindet sich derzeit noch in der so genannten Ressortabstimmung der Bundesregierung, wird danach im Kabinett als „Gesetzentwurf der Bundesregierung“ beschlossen und danach dem Deutschen Bundestag zur parlamentarischen Beratung übersandt.
Das Gesetz zur Neuregelung des Staatsangehörigkeitsrechts befindet sich derzeit noch in der so genannten Ressortabstimmung der Bundesregierung, wird danach im Kabinett als „Gesetzentwurf der Bundesregierung“ beschlossen und danach dem Deutschen Bundestag zur parlamentarischen Beratung übersandt.
Das Gesetz zur Neuregelung des Staatsangehörigkeitsrechts befindet sich derzeit noch in der so genannten Ressortabstimmung der Bundesregierung, wird danach im Kabinett als „Gesetzentwurf der Bundesregierung“ beschlossen und danach dem Deutschen Bundestag zur parlamentarischen Beratung übersandt.