Weshalb werden Ehepartner deutscher Fachkräfte gegenüber Fachkräfte aus dem Ausland bzgl. der Vorlage des Sprachnachweises vor Einreise schlechter gestellt?
Sehr geehrter Herr Thomae,
weshalb werden Ehepartner deutscher Fachkräfte ggü. ausländischen Fachkräften bzgl. der Vorlage des Sprachnachweis vor Einreise beim Ehegattennachzug schlechter gestellt? Hier hätte mit dem FachkräfteeinG eine gem. Regelung getroffen werden können.
Zudem ist es nicht nachvollziehbar, dass Ehepartner von anderen EU-Staaten keinen Sprachnachweis vorlegen müssen, dies jedoch von Ehepartnern von dt. Staatsbürgern verlangt wird.
Ähnliche Problematik stellt sich im Vergleich Inhaber der blauen Karte EU zu dt. Staatsbürgern/in DE arbeitenden Menschen. Während Ehepartner von Erstgennannten ohne Vorlage eines Sprachnachweis einreisen dürfen, müssen Ehepartner von dt. Staatsbürgern, welche auch die Voraussetzungen (Hochschulabschluss, Arbeitsvertrag sowie Bruttoeinkommen von ca. 48.000 €) erfüllen, weiterhin einen Sprachnachweis vorlegen.
Im Ergebnis Inländerdiskriminierungen nach Art. 3 I GG.
Wird hier zeitnah eine Regelung getroffen?
MfG
Rechtsanwalt
Sehr geehrter Herr H.,
Vielen Dank für Ihre Nachricht, auf die ich gerne antworte. Der Sprachnachweis beim Ehegattennachzug gehört zum Komplex Familien- und Arbeitsmarktintegration, zu dem erste Entwürfe schon skizziert worden sind.
Dass heute der Ehegattennachzug zu Ausländern einfacher möglich ist als der Ehegattennachzug zu Deutschen erklärt sich aus der Rechtshistorie. Ursprünglich war in jedem Fall ein Sprachnachweis für einen Nachzug erforderlich. Die Rechtsprechung und insbesondere der EU-Gesetzgeber haben in der darauffolgenden Zeit Ausnahmen für den Nachzug zu Ausländern geschaffen, die für den Nachzug zu Deutschen nicht greifen.
Wir arbeiten aktuell an einem umfassenden Konzept zur Neuregelung verschiedener migrationspolitischer Themenfelder. Wenn wir den Familiennachzug neu regeln, liegt es auch nahe, sich diese Inländerbenachteiligung zur Brust zu nehmen.
Gerade in der aktuellen Situation, in der vergleichsweise viele Migranten in Deutschland unterbringen müssen, müssen alle migrationspolitischen Vorhaben ganzheitlich betrachtet und dem Praxistest unterzogen werden. Wir halten dabei natürlich an allen Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag fest.