Warum versuchen Sie die eklatante Inländerdiskriminierung der eigenen Staatsbürger und deren Ehepartner aus Drittstaaten zu verharmlosen?
Sie haben zum Sprachnachweis beim Ehegattennachzug zu deutschen Staatsbürgern geantwortet:
"Dass heute der Ehegattennachzug zu Ausländern einfacher möglich ist als der Ehegattennachzug zu Deutschen erklärt sich aus der Rechtshistorie. Ursprünglich war in jedem Fall ein Sprachnachweis für einen Nachzug erforderlich. Die Rechtsprechung und insbesondere der EU-Gesetzgeber haben in der darauffolgenden Zeit Ausnahmen für den Nachzug zu Ausländern geschaffen, die für den Nachzug zu Deutschen nicht greifen. "
Durch die Urteile des EuGH wurde kein neues Rechts geschaffen. Das kodifizierte Recht in Form von Gesetzen, Richtlinien, Verordnungen und Verträgen gab es bereits vor den Urteilen.
Die Richtlinie 2004/38/EG oder Freizügigkeitsrichtlinie ist von... Überraschung... 2004. Der Sprachnachweis als Einreiseerfordernis wurde 2007 eingeführt. Hier zu behaupten eine GRUNDFREIHEIT innerhalb der EU wäre erst nachträglich geschaffen worden ist grotesk.
Sehr geehrter Herr L.,
vielen Dank für Ihre nochmalige Nachfrage zu meiner Antwort auf Ihre erste Frage. Ich habe das Problem nicht verharmlost, sondern die Entstehung des Problems erklärt, das tatsächlich, wie ich Ihnen erläutert habe, durch die Rechtsprechung auf die Richtlinie aus dem Jahr 2004 entstanden ist. Deshalb ist im Koalitionsvertrag vereinbart, dass wir im Rahmen unseres Kurswechsels in der Migrationspolitik u.a. die Umsetzung zum Sprachnachweis beim Ehegattennachzug prüfen und neu regeln wollen. Die Koalition hat in den vergangenen zwei Jahren bereits eine Vielzahl migrationspolitischer Maßnahmen ergriffen, es sind aber noch nicht alle Vorhaben abgearbeitet.
Mit freundlichen Grüßen
Stephan Thomae