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Stephan Thomae
FDP
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Frage von Michael M. •

Staatsangehörigkeitsgesetz

Wird die FDP die Verabschiedung des neuen Staatsangehörigkeitsgesetzes weiterhin unterstützen, oder ist es tatsächlich so, dass die FDP dieses Gesetz letztendlich doch nicht umsetzen will. Die für den 9./10. November vorgesehene 1. Lesung wurde vermutlich auf Betreiben der FDP von der Tageordnung genommen, Können Sie Gründe für diesen Wandel nennen?

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Antwort von
FDP

Vielen Dank für Ihre Frage zum aktuellen Beratungsstand des Staatsangehörigkeitsmodernisierungsgesetzes. Wir als FDP-Fraktion wollen dieses Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag keineswegs blockieren, sondern zügig umsetzen. In den Verhandlungen über die genaue Ausgestaltung der Reform konnten sind wir bereits sehr weit fortgeschritten und haben uns auf wichtige Grundpfeiler der Modernisierung geeignet. Die Punkte, die uns als FDP dabei besonders wichtig sind, finden Sie unter https://www.fdp.de/seite/neues-staatsangehoerigkeitsrecht-knuepft-einbuergerung-integration-und-arbeit. Letzte Woche wurde das Gesetz in erster Lesung in den Bundestag eingebracht. Nähere Infos hierzu finden Sie unter folgendem Link: https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2023/kw48-de-staatsangehoerigkeitsrecht-979630

Mit dem Überfall der Hamas auf Israel, der von einigen auch auf deutschen Straßen gefeiert wurde, hat sich jedoch gezeigt, dass noch stärker gegen Antisemitismus auf deutschen Straßen vorgehen müssen. Bei Personen ohne deutschen Pass müssen wir auch aufenthaltsrechtliche Konsequenzen in Betracht ziehen. Wer gegen Jüdinnen und Juden hetzt, bei dem besteht bereits nach geltendem Recht ein besonders schwerwiegendes Ausweisungsinteresse. Das wollen wir nun auch ins Staatsbürgerschaftsrecht einfließen lassen. Antisemiten dürfen keinen deutschen Pass bekommen.

Wie relevant es ist, diese Anpassungen im Staatsbürgerschaftsrecht vorzunehmen, hat sich in seiner Deutlichkeit vor allem in den letzten Wochen gezeigt. Ich möchte Ihnen jedoch versichern, dass wir unsere Vereinbarungen aus dem Koalitionsvertrag jetzt zügig, aber mit der nötigen Sorgfalt in geltendes Recht umsetzen. Der erste Schritt dazu ist mit der Einbringung in den Bundestag getan.

 

Mit freundlichen Grüßen

Stephan Thomae

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