Sehr geehrter Herr Thomae, der Tierschutz ist mir ein wichtiges Anliegen. Was unternehmen Sie, um einige der schlimmsten Tierqäulerein zu unterbinden, z. B. die grausame Kastenstandhaltung bei Sauen.
Weitere Themenbereiche:
- Verbot von Langstrecken-Tiertransporten in Länder außerhalb der EU
- Verbot von Amputationen, um Tiere an landwirtschaftliche Haltungssysteme anzupassen
- Verbot jeglicher Form von Anbindehaltung, darunter auch die saisonale Anbindehaltung von Rindern und die Anbindehaltung von Greifvögeln.
Wie stehen Sie zu all diesen Themen? Dieses Leid muss m. E. sofort beendet werden.
Besten Dank bereits vorab für Ihre Rückmeldung.
Mit freundlichen Grüßen
Nadine G.

Sehr geehrte Frau G.,
Vielen Dank für Ihre Frage. Der Tierschutz liegt uns Freien Demokraten sehr am Herzen.
Allgemein gilt: Wir Freie Demokraten setzen uns für eine unternehmerische Landwirtschaft in Deutschland ein. Tierschutz und Tierwohl sind für uns eine Selbstverständlichkeit. Wir haben die Aufnahme des Tierschutzes in das Grundgesetz vorangetrieben, weil dieser für uns untrennbar mit einer liberalen Werteordnung verbunden ist. Wichtig ist die Balance zwischennotwendigen Verbesserungen für die Tiere und praxistauglichen Regelungen.
Wir wollen den Tierschutz in Deutschland verbessern, ohne die Existenzgrundlage der Tierhalter zu gefährden. Dabei ist es uns besonders wichtig, dass niedrige Tierschutzstandards nicht zu einem Wettbewerbsvorteil führen. Deshalb setzen wir uns für europaweite Mindeststandards ein, die sicherstellen, dass der Schutz der Tiere überall auf einem hohen Niveau bleibt - ohne kleinere und mittlere Betriebe zu überfordern.
Hinsichtlich der Kastenhaltung möchte ich auf Informationen des BMEL verweisen: https://www.bmel.de/DE/themen/tiere/tierschutz/herausforderungen-schweinehaltung.html
Mit der Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung im Februar 2021 wird die Kastenstandhaltung im Deckzentrum ab 2029 komplett verboten sein. Mit der Änderung der TierSchNutztV dürfen ab 2036 Sauen im Abferkelbereich dann nur noch maximal fünf Tage um den Zeitraum der Geburt in einem Kastenstand gehalten werden. Hier soll der Kastenstand helfen, die Ferkel vor dem versehentlichen Erdrücken durch das Abliegen der Sau zu schützen. Studien sowie Erfahrungen aus anderen Länder haben gezeigt, dass bis zu drei Tagen nach der Geburt das Erdrückungsrisiko neugeborener Ferkel am höchsten ist.
Da der Umbau der Ställe und insbesondere der Umbau der Abferkelbuchten sehr teuer ist, können die Regelungen zum Verbot bzw. zur Reduzierung der Kastenstandhaltung nicht sofort in Kraft treten, sondern werden erst nach einer angemessenen Übergangszeit in Kraft treten (Deckzentrum: 8 Jahre; Abferkelbereich: 15 Jahre).
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Stephan Thomae