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Stephan Thomae
FDP
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Frage von Eugen H. •

Bei EU-Wahlrechtsreform sind Sie für oder gegen die Einführung einer 3,5% Hürde?

Sehr geehrter Herr Thomae,
es freut mich das Sie sich mit der Reform des EU-Wahlrechts beschäftigen. Im Gesetzvorschlag des EU-Parlaments zur Wahlrechtsreform vom 3. Mai 2022 steht auch eine neue 3,5% Hürde.

Mehr als 18.000 Menschen haben diesen Aufruf die 3,5% Hürde zu stoppen schon unterschrieben:
https://www.mehr-demokratie.de/aktionen/sperrklausel-stoppen

Eine Parteien-Hürde bei Europawahlen wurde schon mehrfach vom Bundesverfassungsgericht als verfassungswidrig erklärt. Diese 3,5% Hürde würde Millionen Stimmen wirkungslos machen und somit die Wahlgleichheit einschränken. Die Funktionsfähigkeit des EU-Parlaments würde auch nicht verbessert werden, denn die Anzahl der Parteien in EU-Parlament würde sich nur um ~3% erniedrigen. Die Funktionsfähigkeit ist dabei schon durch die begrenzte Anzahl (7) von EU-Fraktionen sichergestellt.
Sind Sie für oder gegen die Einführung dieser 3,5% Hürde bei der Europawahl?

Mit freundlichen Grüßen,
H. E.

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr H.,

vielen Dank für Ihre Frage zur Zukunft des EU-Wahlrechts.

Konkret meinen Sie hier wohl den sogenannten Direktwahlakt 2022, der einige Veränderungen beim Europawahlgesetz nach sich ziehen würde. Einige Neuerungen begrüßen wir, wie zum Beispiel die Einführung einer transnationalen Liste bei Wahlen zum Europäischen Parlament.

Wie Sie aber richtigerweise anmerken, sieht der Direktwahlakt derzeit auch eine 3,5%-Hürde für Länder mit mehr als 60 Sitzen im Europaparlament vor – also nur für einige Mitgliedsstaaten. Das würde faktisch nur Deutschland, Frankreich und Italien treffen, denn nur diese drei Länder haben im Europäischen Parlament mehr als 60 Sitze. Wir sind gegen eine solch starre Sperrklausel, die dem nationalen Gesetzgeber jeden Handlungsspielraum nehmen würde. Auch wäre eine solche Reglung nicht sachdienlich, was Sie ebenfalls thematisieren. Da das Europaparlament keine regierungsfähigen Mehrheiten hervorbringen muss, wirkt sich eine Zersplitterung des Parlaments und die Vertretung von Klein- und Kleinstparteien nicht in der Weise aus, dass die Regierungsbildung erschwert oder gar unmöglich gemacht wird. 

Wenn überhaupt, dann müsste beim Direktwahlakt 2022 die Hürde deutlich niedriger liegen oder dem nationalen Gesetzgeber einen Spielraum für eine etwaige Sperrklausel einräumen. Als Fraktion der Freien Demokraten im Deutschen Bundestag werden wir diesen Prozess weiterhin eng begleiten.

Mit freundlichen Grüßen

Stephan Thomae

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