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Stephan Thomae
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Frage von Detlev K. •

Frage an Stephan Thomae von Detlev K. bezüglich Finanzen

Im Wissen um ihre später eher schmale Rente setzen Millionen Menschen in Deutschland auf eine betriebliche Zusatzversorgung. Dass darauf hohe Sozialbeiträge fällig werden, war und ist den wenigsten bewusst. Lange Zeit stellte sich die Politik stur. Für viele kommt die böse Überraschung erst, wenn der Ruhestand beginnt und die Krankenkasse ihren Tribut eintreibt. Denn auf Direktversicherungen und andere Formen der betrieblichen Vorsorge, die aus einem Teil des Gehalts angespart wurden, ist der volle Beitrag zur Kranken- und Pflegeversicherung fällig. Also der Arbeitnehmer- und der Arbeitgeberanteil.
Auch, wer eine im betrieblichen Rahmen abgeschlossene Kapitallebensversicherung erhält, muss „bluten“. Bei einem Einmalbetrag von beispielsweise 100 000 Euro gehen je nach Krankenkasse derzeit bis zu 159 Euro an Beiträgen weg — und das monatlich über zehn Jahre berechnet. Gut 19 .000 Euro sind im Extremfall dann futsch.
Auslöser der Abzocke war die Gesundheitsreform im Jahr 2003. Seinerzeit brauchten die Sozialsysteme dringend Geld. Und die damalige rot-grüne Bundesregierung wurde bei der betrieblichen Versorgung fündig. Und zwar auch rückwirkend für Altverträge (Bestandsschutz?). Wer bereits auf das Angesparte Sozialabgaben zahlte, wurde trotzdem am Ende voll abkassiert. Kritiker sprechen deshalb von einer sogenannten Doppelverbeitragung. Trotz wachsenden Ärgers über diesen Zustand schaffte es das Thema nicht in die aktuelle Koalitionsvereinbarung. Ein Formulierungsvorschlag der SPD, die Beiträge um die Hälfte, also auf den Arbeitnehmeranteil zu reduzieren, wurde im letzten Moment gekippt.
Ich habe erfahren, das aus dem Kreis der CDU-Parlamentarier ein Anstoß gekommen ist dies Kontakariereung der privaten Altersvorsorge zu beseitigen. Leiider ist die Aktion wohl beim Hrn. Kauder hängengeblieben.
Da ich selber mit einigen zig-Tausend Euro betroffen bin, interessiert mich auch die Position der FDP.

Mit freundlichem Gruß
D. K.

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr K.,

vielen Dank für Interesse an unserer Position zum Thema Verbeitragung von Betriebsrenten.
Unsere Meinung ist klar: Die Doppelverbeitragung von Betriebsrenten ist unfair, unsystematisch und schafft Fehlanreize. Sie gehört abgeschafft.

Die FDP war 2004 die einzige Partei, die dem GMG nicht zugestimmt hat, welches die rückwirkende Verbeitragung der Betriebsrenten zur Folge hatte und die Altersvorsorgepläne von tausenden Bürgerinnen und Bürgern zu Nichte gemacht hat.

Hierzu kann ich Ihnen die Rede vom 11.10.201 meiner Kollegin Christine Aschenberg-Dugnus (gesundheitspolitische Sprecherin der FDP Bundestagsfraktion) empfehlen ( https://www.bundestag.de/mediathek?videoid=7280268#url=L21lZGlhdGhla292ZXJsYXk/dmlkZW9pZD03MjgwMjY4&mod=mediathek )

Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung.

Stephan Thomae

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