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Stephan Thomae
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Frage von Guy S. •

Frage an Stephan Thomae von Guy S. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrter Herr Thomae,

Im Zuge der Beschneidungsdebatte haben Sie folgende Äußerung getätigt:
"Die Regeln der Kunst sind das Maß aller Dinge."

Zur ärztlichen Kunst gehört eine Betäubung.
Nur stellt sich allerdings heraus, dass es für Neugeborene eine wirksame Betäubung nicht gibt. Eine Vollnarkose ist zu gefährlich und ernsthaften Anliegen vorbehalten, die durch die Bank auf einen späteren Zeitpunkt verschoben werden. Der sog. Peniswurzelblock wäre sehr schmerzhaft. Die EMLA-Betäubungssalbe er weist sich als Feigenblatt, wie wir nunmehr wissen:
http://www.sueddeutsche.de/wissen/beschneidung-von-neugeborenen-fragwuerdige-betaeubung-1.1747655

Da nun die Möglichkeit einer effektiven Betäubung hinfällig ist, wüsste ich gerne, wie Sie nunmehr zur ärztlichen Kunst stehen, die in 1631d BGB eine der Grundlagen ist, für die Erlaubnis und Straffreiheit der Beschneidung.

Würden Sie heute, um dieses Wissen reicher, wieder dafür stimmen?

Mit freundlichen Grüßen,

Guy Sinden

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Sinden,

vielen Dank für Ihre Anfrage vom 20. August 2013. Erlauben Sie mir dazu einige Anmerkungen.

Ich bleibe bei meiner Aussage, dass im Rahmen einer Beschneidung von Neugeborenen die Regeln der ärztlichen Kunst das Maß aller Dinge sind. Daher spreche ich mich auch weiterhin dafür aus, dass Eltern im Rahmen der Personensorge in eine Beschneidung ihrer Söhne nur mit dieser Einschränkung einwilligen können, wie es jetzt im neuen § 1631d BGB geregelt ist. Diese Einschränkung gab es vorher nicht. Dass wir nun im Vergleich zur früheren Rechtslage einen solchen Vorbehalt eingebaut haben, halte ich weiterhin für richtig. Was allerdings das jeweilige Maß der ärztlichen Kunst ist, kann nicht der Gesetzgeber ein für alle Mal festschreiben.

Mit freundlichen Grüßen
Stephan Thomae, MdB

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