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Stephan Thomae
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Frage von Johannes Georg B. •

Frage an Stephan Thomae von Johannes Georg B. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Thomae,

Innerhalb von eineinhalb Jahren sind in Deutschland in der Psychiatrie drei Menschen hilflos ans Bett gefessellt verbrannt.

Wissen

http://www.rhein-zeitung.de/region/altenkirchen-betzdorf_artikel,-Ermittlungen-in-Wissen-ergeben-Psychiatrie-Patientin-bei-Brand-in-Bett-fixiert-_arid,611140.html

Mainkofen
http://www.nordbayern.de/ressorts/polizeischlagzeilen/bei-zimmerbrand-im-bett-fixiert-1.2186148

Wiesloch

http://www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.wiesloch-patient-stirbt-bei-zimmerbrand-in-psychiatrie.904348f5-2c51-4bb9-acae-2781d9b223fb.html

Auszug aus S2-Leitlinie “Therapeutische Maßnahmen bei aggressivem Verhalten in der Psychiatrie und Psychotherapie“

8.5.3 Wirksamkeit, Sicherheit und Differenzialindikation

WHO-Empfehlung

Während Zwangsmaßnahmen muss es einen aktiven und persönlichen Kontakt mit den Betroffenen geben.

8.5.4 Durchführung und menschenwürdige Gestaltung

Bezüglich Fixierung wird es als erforderlich angesehen, dass eine kontinuierliche
1 : 1-Überwachung mit persönlichem Kontakt für die Dauer der Maß nahme gewährleistet ist.
Auch bei Isolierung ist eine engmaschige Überwachung unverzichtbar.

Siehe;

http://www.dgppn.de/fileadmin/user_upload/_medien/download/pdf/kurzversion-leitlinien/s2-praxisleitlinien-bd2-aggressives-verhalten.pdf

Welchen gesetzgeberischen Handlungsbedarf sehen sie und wie wollen sie diesen ohne Verzug realisieren

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Bischoff,

ich komme zurück auf Ihre erneute Anfrage vom 30. Juni 2013.

Die von Ihnen geschilderten Fälle sind äußerst tragisch und stellen große Unglücke dar. Es muss in allen Einzelfällen von den örtlich zuständigen Behörden geklärt werden, wie es dazu kommen konnte und ob sie hätten verhindert werden können. Soweit menschliches Versagen festgestellt wird, müssen daraus die nötigen Konsequenzen gezogen werden.

Die schwarz-gelbe Koalition hat mit der Verabschiedung des Gesetzes zur Regelung der betreuungsrechtlichen Einwilligung in eine ärztliche Zwangsmaßnahme im Januar 2013 die Weichen dafür gestellt, dass ärztliche Zwangsmaßnahmen auf Grundlage des Betreuungsrechts nur noch in sehr engen Grenzen vorgenommen werden dürfen. Die Einzelheiten dazu habe ich Ihnen bereits in meinen bisherigen Antworten erläutert.

Ob darüber hinaus weiterer gesetzgeberischer Handlungsbedarf besteht, muss geprüft werden.

Mit freundlichen Grüßen

Stephan Thomae, MdB

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