Frage an Stephan Thomae von Diethard S. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrter Herr Thomae,
betrifft Fahrtkostenerstattung zu einer Reha-Behandlung.
Nach einer Schulter-OP durch Herrn Dr.Stöhr in Immenstadt bekam meine Frau nach 2 Ablehnungen zu einer Reha dann die Genehmigung für eine ambulante Behandlung in Enzensberg. Die täglichen Transportkosten durch ein Taxiunternehmen würde die Knappschaft-Krankenversicherung übernehmen.
Meine Nachfrage bei einem Kemptener Taxiunternehmen ergab, Kosten von 128,-€ für eine Fahrt, Pro Tag also 256-€. Falls ich als Begleitperson meine Frau privat fahre bekäme ich 20 ct/km nur für eine Fahrt (40Km) also 8,-€ !
Die Krankenkasse daraufhin angesprochen, zeigte man Verständnis für diesen Irrsinn, aber dafür wäre der Gesetzgeber Herr Rößler verantwortlich.
Aber es kommt noch schlimmer:
Man hat dann doch meiner Frau eine Reha in Neustadt/Bad Gögging genehmigt. Ich habe meine Frau hingefahren (223km) und bekam auch in diesem Fall das Angebot max 65.-€ für Hin-und Leerfahrt zurück oder ein Taxiunternehmen zu beauftragen die Kosten müßten dann laut Gesetzgeber die Krankenkasse tragen. Auskunft Kemptener Taxi, eine Hinfahrt 357,- und für die Leerfahrt nochmal 357,-€ also 714,-€. Für die Heimfahrt nach der Kur nochmal 714,-€. Mir könnte die Knappschaft auch in diesem Fall nur max.65,- für Hin und nochmals 65,-€ für die Heimfahrt genehmigen.Also stehen 130,- gegen 714,-. Für diesen Irrsinn wäre das Gesundheitsministerium verantwortlich, ich sollte dort um Aufklärung nachfragen. Aber zunächst bei Ihnen als FDP Abgeordneter. Kostensenkung im Gesundheitswesen!!!???
Mit freundlichem Gruß
Diethard Schröder
Sehr geehrter Herr Schröder,
vielen Dank für Ihre Frage auf abgeordnetenwatch.de.
Tatsächlich sind die Beträge, die das private Taxiunternehmen für den Transport Ihrer Frau anfordert sehr hoch und der Betrag, den Sie letztendlich von der Knappschaft-Krankenversicherung bekommen, um Ihre Frau selber zur Reha zu fahren, vergleichsweise sehr gering. Allerdings konnte ich nicht ganz nachvollziehen, welche Rolle der Gesetzgeber in dieser Angelegenheit spielt. Letztendlich ist es doch eine Frage des privaten Dienstleisters, zu welchen Kosten er seine Dienstleistung dem Kunden anbietet. Wenn Sie Ihre Frau hingegen selber fahren, nehmen sie keine Dienstleistung in Anspruch und die Kosten für den Transport fallen geringer aus. Auch wenn es sich um insgesamt sehr hohe Fahrkostenbeträge und nicht unbedingt der Kostensenkung im Gesundheitswesen dient, so muss die Krankenkasse doch gewährleisten, dass auch Menschen, die keine anderweitige Transportmöglichkeit haben, eine Reha besuchen können. Dies hat auch meiner Ansicht nach Priorität.
Ich hoffe, Ihre Frau ist auf dem Weg der Besserung.
Mit freundlichen Grüßen
Stephan Thomae, MdB