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Stephan Thomae
FDP
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Frage von Guido F. •

Frage an Stephan Thomae von Guido F. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Thomae,

an den DHV (vgl. http://tinyurl.com/ThoDHV ) schrieben Sie u.a.:
"Experten warnen insbesondere, dass Cannabis immer stärker und immer giftiger wird und nicht mehr vergleichbar ist, mit der Substanz der so genannten Hippie-Droge der 1970er Jahre. Der THC–Gehalt ist im Laufe der Jahre stetig gestiegen. Beispielsweise weisen Experten auf die Gefahr von schizophrenen Psychosen hin."

Dieser Passage bedienten sich mehrere Abgeordnete der FDP, die hier auf Abgeordnetenwatch zum Thema Cannabis antworteten. Auf Nachfrage konnte jedoch niemand einen dieser Experten nennen. Was nicht wundert, da THC praktisch nicht giftig ist (vgl. http://tinyurl.com/bdk-27-schnelle ), es keine Anhaltspunkte für den Glauben gibt, dass ein erhöhter THC-Gehalt ein größeres Risiko bewirkt (vgl. http://tinyurl.com/Krumdiek ), und nicht zuletzt eine britische Langzeitstudie zeigte, dass Cannabiskonsum keine signifikanten Auswirkungen auf die Entwicklung von Schizophrenien und anderen Psychosen ausübt (vgl. http://tinyurl.com/6xqhkcw ).
Auf welchen wissenschaftlichen Untersuchungen basieren Ihre "Informationen" über Cannabis?

In Ihrem Schreiben führen Sie auch Erwägungen des Jugendschutzes an.
Zeugt es I.E. von Jugendschutz, dass ca. 40% der 15- bis 16-Jährigen angeben, Cannabis sei trotz des Verbots für sie verfügbar (vgl. http://tinyurl.com/2fupz2e )?
Wie wollen Sie auf einem Schwarzmarkt überhaupt gewährleisten, dass keine Abgabe an Jugendliche stattfindet?

3.3 Mio. Bundesbürger sind alkoholabhängig oder konsumieren missbräuchlich, 9,5 Mio. trinken täglich schädliche Mengen und mehr als 73.000 sterben jährlich aufgrund übermäßigen Alkoholkonsums (vgl. http://tinyurl.com/DHS-Alko ). Alkohol ist für 60-mal so viele Behandlungsfälle verantwortlich wie Cannabis (*).
Wie stehen Sie vor diesem Hintergrund zu einem Alkoholverbot?

Freundliche Grüße
Guido Friedewald

* "Diagnosedaten der Krankenhäuser ab 2000" über www.gbe-bund.de, Stichwortsuche: Alkohol, bzw. Cannabinoide

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Friedewald,

vielen Dank für Ihre Anfrage vom 20. Juli 2011.

I.

Die von mir angesprochenen Informationen basieren auf Erkenntnissen aus dem Drogen- und Suchtbericht der Bundesregierung aus den Jahren 2009 und 2011. Im Zusammenhang mit der Modedroge „Spice“ gab es Erkenntnisse, dass insbesondere synthetische Cannabinoide – eben anders als die Hippie-Droge der 1970er Jahre – erhebliche Gesundheitsgefahren bergen. So heißt es im Drogen- und Suchtbericht (2009):

„Anfang Dezember 2008 entdeckte das Frankfurter Institut THC Pharm ein synthetisches Cannabinoid mit Namen „JWH-018“, das den Kräutermischungen offenbar zielgerichtet zugesetzt worden war. Wenig später deckte das Institut für Rechtsmedizin des Universitätsklinikums Freiburg zusammen mit dem Bundeskriminalamt eine weitere Substanz auf: Das synthetische Cannabinoid „CP-47,497“ und seine Homologen. Diese Substanzen stammen aus der Arzneimittelforschung und haben eine vielfach stärkere Wirkung als das THC der Cannabispflanze und bedeuten ein hohes gesundheitliches Risiko.“

Erkenntnisse wie diese ermutigen nicht nur mich, sondern auch meine Kollegen, vor der Verharmlosung von Cannabis zu warnen. Insofern kann ich es nur gut heißen, dass sich weitere Abgeordnete der FDP diese Haltung vertreten und auf den Bericht verweisen.

II.

Ob sich jemand durch den Kauf von illegalen Suchtmitteln strafbar macht, unabhängig vom Alter des Käufers, bleibt jedem Einzelnen selbst überlassen. Anknüpfungspunkt liberaler Sucht- und Drogenpolitik ist jedoch ein anderer. Die FDP setzt sich dafür ein, den Menschen ein selbstbestimmtes, unabhängiges Leben zu ermöglichen. Die Einrichtung flächendeckender Präventionsprogramme hat dabei oberste Priorität. Prävention muss früh, wenn möglich bereits im Kindesalter, einsetzen, damit Suchtkrankheiten erst gar nicht entstehen. Gleichzeitig muss bei denen, die bereits begonnen haben zu konsumieren, ein frühzeitiger Ausstieg gefördert werden. Dabei darf es aber nicht zu einer Ausweitung der Verbotspolitik kommen. Das gilt für Alkohol wie für Suchtmittel. Insofern unterstütze ich die Arbeit meiner Kollegin Mechthild Dyckmans, die sich für eine konsequentere Durchsetzung des Jugendschutzes beim Alkoholverkauf im Rahmen des „Aktionsplan Jugendschutz“ einsetzt.

Ich hoffe, dass ich Ihnen mit diesen Hinweisen weiter helfen konnte.

Mit freundlichen Grüßen

Stephan Thomae, MdB

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