Frage von Hans-Jürgen Z. • 12.09.2021
Wie wollen sie erreichen, dass Stellenbesetzungen und Beförderungen in der Berliner Verwaltung nur nach Eignung, Befähigung und Leistung erfolgen und nicht nach Parteizugehörigkeit?
In der Vergangenheit wurde Art. 33 Abs. 2 GG.viel zu oft mißachtet. Stellenbesetzungen in Kommunen, Ländern und Bund erfolgten Viel zu oft nach Parteizugehörigkeit. Das Ergebnis ist eine aufgeblähte ineffektive Verwaltung.
Antwort ausstehend von Stephan Schmidt CDU