Portrait von Stephan Schmidt
Stephan Schmidt
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Frage von Hans-Jürgen Z. •

Wie wollen sie erreichen, dass Stellenbesetzungen und Beförderungen in der Berliner Verwaltung nur nach Eignung, Befähigung und Leistung erfolgen und nicht nach Parteizugehörigkeit?

In der Vergangenheit wurde Art. 33 Abs. 2 GG.viel zu oft mißachtet. Stellenbesetzungen in Kommunen, Ländern und Bund erfolgten Viel zu oft nach Parteizugehörigkeit. Das Ergebnis ist eine aufgeblähte ineffektive Verwaltung.

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